Zu benachrichtigende Partei
Was ist eine zu benachrichtigende Partei?
Die auf einem Frachtbrief, Seefrachtbrief oder Luftfrachtbrief benannte Person, die zu benachrichtigen ist, wenn eine Sendung am Bestimmungsort ankommt. Diese Person ist oft für die Organisation der Zollabfertigung verantwortlich und kann der Käufer, Empfänger, Schiffsagent oder eine andere Einheit sein.
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