Ausfuhrinformationscodes

Der Ausfuhrinformationscode definiert die Art der Ausfuhr. Sie wählen den Ausfuhrinformationscode im Warenraster auf der Registerkarte „Zolldokumentation”.

Hinweis: Der Ausfuhrinformationscode kommt nur für Sendungen mit Ursprung in den USA zur Anwendung.

Zu den gültigen Codes gehören:

Exportcode


Beschreibung

CH

Waren, die gespendete Hilfsgüter oder Güter für Wohltätigkeitszwecke gemäß Classification of Exports, Zolltarif, Kapitel 1 bis 97 sind. Folgende besondere Waren müssen unter der entsprechenden Nummer aus Kapitel 98 wie folgt gemeldet werden:

  1. Gemischte Lebensmittelprodukte – Zolltarifnr. 9802.10.0000.

  2. Medizinische und pharmazeutische Produkte - Zolltarifnr. 9802.20.0000.

  3. Bekleidungsstücke - Zolltarifnr. 9802.30.0000.

CR

Waren, die mit dem Carnet-Verfahren transportiert werden (Internationale Lizenz - nicht eingegeben).

DD

Weitere Ausnahmen:

  1. Währung (sowohl US- als auch Auslandswährung)

  2. Flugtickets.

  3. Banknoten.

  4. Interne Steuermarken.

  5. Staatliche Steuermarken für Spirituosen (Stempelmarken gelten als Steuermarken für Spirituosen).

  6. Schriftliches Werbematerial.

  7. Der Export von Artikeln, die für vorübergehende Zwecke von Vertretern ausländischer Regierungen, internationaler Organisationen oder Mitgliedern der Streitkräfte eines anderen Landes importiert werden.

DP

Diplomatenkoffer und deren Inhalte. (15 CFR Abs. 30.55 (a))

FS

Foreign Military Sales-Programm, das auf der Grundlage formaler Verträge und Vereinbarungen zwischen der US-amerikanischen Regierung und einem befugten Begünstigten geleitet wird, wobei der Versand über ein Transportunternehmen erfolgt.

GP

Sendungen im Rahmen eines US-amerikanischen Regierungsvertrag für die Einrichtung von Anlagen im Ausland.

GS

Lieferungen an Regierungsbehörden der USA und deren Mitarbeiter für deren ausschließliche Verwendung (15 CFR, Abschnitt 30.53):

  1. Betriebs- und Geschäftsausstattungsgegenstände sowie Bürobedarf.

  2. Lebensmittel, Medikamente und damit verbunden Artikel.

  3. Sendungen mit Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Ausrüstungsgegenständen an US-amerikanische Botschaften oder diplomatische Missionen für deren ausschließlichen Gebrauch.

  4. Bücher, Karte, Diagramme, Broschüren und ähnliche Artikel, die von der US-amerikanischen Regierung an Bibliotheken, Regierungseinrichtungen und ähnliche Institutionen versendet werden.

HH

Gegenstände und Geräte des persönlichen Gebrauchs und des Gebrauchs im Haushalt, einschließlich gewöhnlicher und annehmbarer Möbelstücke, Kleidungsstücke, Instrumente, Werkzeuge und andere Gebrauchsgegenstände, vorausgesetzt, die Gegenstände erfüllen folgende Voraussetzungen:

  1. Eigentümer ist der Exporteur oder ein direkter Familienangehöriger des Exporteurs.

  2. Die Ware befindet sich zum Zeitpunkt des Abflugs bzw. vor dem Abflug im Besitz des Exporteurs.

  3. Die Ware wird vom Exporteur oder einer seiner direkten Familienangehörigen benötigt und ist für den Verwendungszweck angemessen.

  4. Die Ware ist für den Gebrauch durch den Exporteur oder einen seiner direkten Familienangehörigen bestimmt.

  5. Nicht für den Verkauf bestimmt.

HR

Sterbliche Überreste, deren Behälter und Blumen. (15 CFR, Abschnitt 30.55 (b))

IC

Überbetriebliche Korrespondenz, ausgeführte Rechnungen und andere Datensätze von US-amerikanischen Unternehmen an Tochtergesellschaften oder Zweigfirmen. (15 CFR, Abschnitt 30.55 (i))

IP

Warenlieferungen, die ursprünglich importiert wurden und vorübergehend unter Zollverschluss gelagert werden (TIB) und nachdem sie bearbeitet oder in den USA in einen neuen Artikel weiterverarbeitet wurden, exportiert werden.

IR

Warenlieferungen, die ursprünglich importiert wurden und vorübergehend unter Zollverschluss gelagert werden (TIB) und, nachdem sie in den USA repariert oder verändert wurden, exportiert werden. (Geben Sie Reparaturwerte nur mit der Zolltarifnr. 801.10.0000 an.)

IS

Warenlieferungen, die ursprünglich importiert wurden und vorübergehend unter Zollverschluss gelagert werden (TIB) zur Rückholung in unverändertem Zustand (Zustand wie beim Import):

  1. Waren, die zuvor für Testzwecke, Experimente, Vorführungen, Prüfzwecke usw. importiert wurden.

  2. Waren, die zuvor für Ausstellungs-, Illustrationszwecke oder ähnliches importiert wurden.

  3. Proben und Modelle, die zuvor für Prüfzwecke oder zwecks Auftragserteilung importiert wurden.

  4. Waren, die zuvor für die Teilnahme an Wettrennen oder Wettkämpfe importiert wurden.

  5. Tiere, die für die Teilnahme an einer Zuchtschau importiert wurden.

LC

Sendungen, mit einem Wert von 2.500US$ oder weniger pro Klassifikationsnummer (15 CFR, Abschnitt 30.55 (h)):

  1. Sendungen in Länder, die nicht in den Gruppen T und V enthalten sind (siehe Export Administration Regulations, Supplement No. 1 bis Part 770).

  2. Alle Sendungen unabhängig von Wert oder Zielland.

  3. Sendungen, die eine bestätigte Lizenz erfordern.

  4. Unterliegt den International Traffic in Arms Regulations, auch wenn von Lizenzvergabe ausgeschlossen.

  5. Sendungen, die eine Exportgenehmigung der Drug Enforcement Administration erfordern.

LV

Sendungen, mit einem Wert von 2.500US$ oder weniger pro Klassifikationsnummer (15 CFR, Abschnitt 30.55 (h)), festgelegt in jeder allgemeinen Lizenz:

  1. Länder, die in den Gruppen T und V aufgeführt sind (siehe "Export Administration Regulations", Nr. 1 bis Part 770).

  2. Zwischen den USA und Puerto Rico.

  3. Sendungen mit Zielland Amerikanische Jungferninseln

MS

Alle Waren, die an die US-Streitkräfte zu deren ausschließlichem Gebrauch übergeben werden (15 CFR, Abschnitt 30.52), einschließlich Waren an die:

  1. Army & Air Force Exchange Services (AAFES).

  2. Militärbasen für Einrichtungs- und Wartungszwecke.

OS

Alle übrigen Exportsendungen.

RJ

Unzulässige Handelsware.

SC

Internationale Handelsurkunden, die ohne Eigentümer- oder Titeltransfer exportiert werden: Versandcontainer, Tankbehälter, die zum Wiederauffüllen zurück gesandt werden, Papierhülsen, Trommeln, Halterungen, Rollen, Spulen usw. (15 CFR, Abschnitt 30.33)

SR

Sendungen in- und ausländischer Waren, die von einer US-amerikanischen Schifffahrtsgesellschaft exportiert und an das eigene Lager der Schifffahrtsgesellschaft verschifft werden. Die Waren sind ausschließlich für den Gebrauch an Bord der eigenen Schiffe dieser Transportgesellschaft bestimmt.

TE

Vorübergehende Exporte, die nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, und für die zum Zeitpunkt des Versands definitiv die Absicht besteht, die Ware unverändert (Zustand wie beim Import) in die USA zurück zu senden.

  1. Waren für Ausstellungs- und Vorführungszwecke, die in die USA zurückgesendet werden.

  2. Waren für Test- oder Beurteilungszwecke, die in die USA zurück gesendet werden.

  3. Waren für Untersuchungs-, Eichzwecke usw., die in die USA zurück gesendet werden.

  4. Waren für Reparaturzwecke, die in die USA zurück gesendet werden.

  5. Waren, die für eine Teilnahme an Wettrennen oder Wettkämpfen bestimmt sind.

  6. Waren, die für eine vorübergehende Verwendung in internationalen Gewässern oder eine vorübergehende Verwendung im Ausland für Forschungs-, Erkundungs-, Konstruktionszwecke und ähnliche Projekte bestimmt sind.

TL

Exportware, für die ein Leasing-Vertrag besteht, wobei der Leasing-Zeitraum weniger als ein Jahr beträgt.

TP

Vorübergehende Exporte inländischer Ware, die im Ausland weiter verarbeitet, hergestellt oder montiert und in die USA zurück gesendet werden.

UG

Einzelne Geschenkpakete, für die die allgemeine GIFT-Lizenz des Bureau of Export Administration vorliegt. (15 CFR, Abschnitt 30.55 (g))