Der Ausfuhrinformationscode definiert die Art der Ausfuhr. Sie wählen den Ausfuhrinformationscode im Warenraster auf der Registerkarte „Zolldokumentation”.
Hinweis: Der Ausfuhrinformationscode kommt nur für Sendungen mit Ursprung in den USA zur Anwendung.
Zu den gültigen Codes gehören:
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Exportcode |
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CH |
Waren, die gespendete Hilfsgüter oder Güter für Wohltätigkeitszwecke gemäß Classification of Exports, Zolltarif, Kapitel 1 bis 97 sind. Folgende besondere Waren müssen unter der entsprechenden Nummer aus Kapitel 98 wie folgt gemeldet werden:
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CR |
Waren, die mit dem Carnet-Verfahren transportiert werden (Internationale Lizenz - nicht eingegeben). |
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DD |
Weitere Ausnahmen:
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DP |
Diplomatenkoffer und deren Inhalte. (15 CFR Abs. 30.55 (a)) |
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FS |
Foreign Military Sales-Programm, das auf der Grundlage formaler Verträge und Vereinbarungen zwischen der US-amerikanischen Regierung und einem befugten Begünstigten geleitet wird, wobei der Versand über ein Transportunternehmen erfolgt. |
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GP |
Sendungen im Rahmen eines US-amerikanischen Regierungsvertrag für die Einrichtung von Anlagen im Ausland. |
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GS |
Lieferungen an Regierungsbehörden der USA und deren Mitarbeiter für deren ausschließliche Verwendung (15 CFR, Abschnitt 30.53):
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HH |
Gegenstände und Geräte des persönlichen Gebrauchs und des Gebrauchs im Haushalt, einschließlich gewöhnlicher und annehmbarer Möbelstücke, Kleidungsstücke, Instrumente, Werkzeuge und andere Gebrauchsgegenstände, vorausgesetzt, die Gegenstände erfüllen folgende Voraussetzungen:
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HR |
Sterbliche Überreste, deren Behälter und Blumen. (15 CFR, Abschnitt 30.55 (b)) |
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IC |
Überbetriebliche Korrespondenz, ausgeführte Rechnungen und andere Datensätze von US-amerikanischen Unternehmen an Tochtergesellschaften oder Zweigfirmen. (15 CFR, Abschnitt 30.55 (i)) |
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IP |
Warenlieferungen, die ursprünglich importiert wurden und vorübergehend unter Zollverschluss gelagert werden (TIB) und nachdem sie bearbeitet oder in den USA in einen neuen Artikel weiterverarbeitet wurden, exportiert werden. |
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IR |
Warenlieferungen, die ursprünglich importiert wurden und vorübergehend unter Zollverschluss gelagert werden (TIB) und, nachdem sie in den USA repariert oder verändert wurden, exportiert werden. (Geben Sie Reparaturwerte nur mit der Zolltarifnr. 801.10.0000 an.) |
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IS |
Warenlieferungen, die ursprünglich importiert wurden und vorübergehend unter Zollverschluss gelagert werden (TIB) zur Rückholung in unverändertem Zustand (Zustand wie beim Import):
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LC |
Sendungen, mit einem Wert von 2.500US$ oder weniger pro Klassifikationsnummer (15 CFR, Abschnitt 30.55 (h)):
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LV |
Sendungen, mit einem Wert von 2.500US$ oder weniger pro Klassifikationsnummer (15 CFR, Abschnitt 30.55 (h)), festgelegt in jeder allgemeinen Lizenz:
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MS |
Alle Waren, die an die US-Streitkräfte zu deren ausschließlichem Gebrauch übergeben werden (15 CFR, Abschnitt 30.52), einschließlich Waren an die:
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OS |
Alle übrigen Exportsendungen. |
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RJ |
Unzulässige Handelsware. |
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SC |
Internationale Handelsurkunden, die ohne Eigentümer- oder Titeltransfer exportiert werden: Versandcontainer, Tankbehälter, die zum Wiederauffüllen zurück gesandt werden, Papierhülsen, Trommeln, Halterungen, Rollen, Spulen usw. (15 CFR, Abschnitt 30.33) |
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SR |
Sendungen in- und ausländischer Waren, die von einer US-amerikanischen Schifffahrtsgesellschaft exportiert und an das eigene Lager der Schifffahrtsgesellschaft verschifft werden. Die Waren sind ausschließlich für den Gebrauch an Bord der eigenen Schiffe dieser Transportgesellschaft bestimmt. |
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TE |
Vorübergehende Exporte, die nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, und für die zum Zeitpunkt des Versands definitiv die Absicht besteht, die Ware unverändert (Zustand wie beim Import) in die USA zurück zu senden.
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TL |
Exportware, für die ein Leasing-Vertrag besteht, wobei der Leasing-Zeitraum weniger als ein Jahr beträgt. |
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TP |
Vorübergehende Exporte inländischer Ware, die im Ausland weiter verarbeitet, hergestellt oder montiert und in die USA zurück gesendet werden. |
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UG |
Einzelne Geschenkpakete, für die die allgemeine GIFT-Lizenz des Bureau of Export Administration vorliegt. (15 CFR, Abschnitt 30.55 (g)) |