Klicken Sie im Fenster „DDTC-Angaben“ im Feld „DDTC ITAR-Befreiungsnummer“ auf den Nach-unten-Pfeil, um die jeweiligen DDTC ITAR-Befreiungscodes auszuwählen.
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Code |
Beschreibung |
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NOEEI 30.2(d)(1) |
Güter, die vom CBP (Customs and Border Protection) nicht verzollt wurden, und aus einem Land oder Gebiet durch die USA, Puerto Rico oder die US Virgin Islands in ein anderes Land oder Gebiet versandt wurden, solange die Waren in den USA nicht in den Umlauf kommen. |
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NOEEI 30.2(d)(2) |
Waren, die aus US-Gebieten versandt werden und Waren, die nur aus/in den/die USA und diese Gebiete versandt werden, sind von der Angabe von EEI ausgenommen. |
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NOEEI 30.2(d)(4) |
Waren, die nur zwischen dem Guantanamo Bay Naval Base in Kuba und den USA versandt werden. |
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NOEEI 30.36 |
Sendungen nach Kanada und solche, die vom BIS, State/ITAR oder anderen Lizenzbedingungen nicht eingeschränkt werden. |
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NOEEI 30.37(a) |
Güterwerte, die auf einem einzelnen Schedule B oder HTS unter 2.501USD angegeben werden, und nicht von einer Exportlizenz/-genehmigung oder US-Regierung oder ITAR-Befreiung eingeschränkt werden. |
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NOEEI 30.37(c) |
Sendungen von einem Ort in den USA zu einem anderen Ort in den USA, die im Verlauf der Zustellroute durch Kanada oder Mexiko befördert werden. |
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NOEEI 30.37(d) |
Sendungen von einem Ort in Kanada oder Mexiko zu einem anderen Ort in Kanada oder Mexiko, die im Verlauf der Zustellroute durch die USA befördert werden. |
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NOEEI 30.37(f) |
Ausfuhr von Technologie und Software entsprechend der Bestimmungen in 15CFR Part 772 der EAR (US Export Administration Regulations), für die keine Ausfuhrlizenz notwendig ist und für die in AES keine Angaben gemacht werden müssen. |
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NOEEI 30.37(g) |
Bücher, Karten, Diagramme, Broschüren und ähnliche Artikel, die von der US-amerikanischen Regierung an Bibliotheken, Regierungseinrichtungen und ähnliche Institutionen in den USA oder in anderen Ländern entsprechend der Bestimmungen in 15CFR30.40(d) versendet werden. |
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NOEEI 30.37(h) |
Durch eine GFT-Lizenzausnahme für Geschenke oder humanitäre Spendenartikel (siehe 15CFR740.12 der EAR für Einzelheiten) genehmigte Sendungen. Ausgenommen sind solche Sendungen, die eine Lizenz benötigen. |
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NOEEI 30.37(i) |
Alle ordnungsgemäß gekennzeichneten/versiegelten Mappen, Pakete, Umschläge, Tüten oder sonstige Behälter, die für den Transport offizieller Korrespondenz/von Dokumenten zwischen Botschaften/Konsulaten und dem auswärtigen Amt eines beliebigen Landes verwendet werden. |
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NOEEI 30.37(j) |
Sterbliche Überreste sowie die Behälter und Blumen. |
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NOEEI 30.37(k) |
Überbetriebliche Korrespondenz und sonstige unternehmensbezogene Geschäftsunterlagen, die von einem Unternehmen mit Sitz in den USA an seine Tochtergesellschaften oder Verbundsunternehmen verschickt werden. (Ausgenommen sind sehr technische Pläne etc., die u.U. eine Lizenz erfordern.) |
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NOEEI 30.37(l) |
Beförderung von Haustieren mit oder ohne Begleitung, von Personen, die die USA verlassen, einschließlich von Besatzungsmitgliedern auf See- und Luftfahrzeugen. |
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NOEEI 30.37(m) |
Lagerartikel des Transporteurs, die nicht mit einem Frachtbrief oder Luftfrachtbrief versandt werden. |
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NOEEI 30.37(n) |
Verpackungsmaterial, das nicht mit einem Frachtbrief oder Luftfrachtbrief entsprechend Bestimmung 30.37 (n) versandt wird. |
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NOEEI 30.37(o) |
Sendung von Teilen/Ausrüstung von Luftfahrzeugen, die für den vorgesehenen Zweck von einer US-amerikanischen Fluggesellschaft verwendet werden, Luftfahrzeugen und Besatzungsmitgliedern im Ausland mit einer EAR-Lizenzausnahme (AVS) für Luft- und Seefahrzeuge (siehe 15CFR740.15(c)). |
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NOEEI 30.37(s) |
Ausgegebene Banknoten, Wertpapiere und Münzen im Umlauf, die als Beweismittel bei Zahlungsansprüchen ausgeführt werden. |
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NOEEI 30.37(t) |
Bei internationalen Transaktionen benötigte Dokumente, die aus den USA zur Vereinfachung internationaler Transaktionen versandt werden, einschließlich Flugtickets, interne Steuermarken, Steuermarken für Spirituosen und Werbematerial. |
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NOEEI 30.37(u) |
Ausfuhr technischer Daten und Befreiungen für Sicherheitsservices laut ITAR 22CFR123.22(b)(3)(iii). |
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NOEEI 30.37(v) |
Seefahrzeuge, Luftfahrzeuge und andere Beförderungsmittel, Trailer, Paletten oder ähnliche Versandbehälter, die in Bezug auf die FTR nicht als "versandt" gelten, wenn Sie zur Beförderung von Waren oder als Hilfsmittel von Transporteuren verwendet werden. |
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NOEEI 30.37(w) |
Sendungen via Army Post Office, Diplomatic Post Office oder Fleet Post Office. |
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NOEEI 30.37(x) |
Ausfuhr von Sendungen unter Lizenzausnahme für Gepäck (BAG) (15CFR740.14). |
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NOEEI 30.37(y)(1) |
Sendungen an Bestimmungsorte in LändergruppeE1 entsprechend der Angaben in Anhang1 (Supp#1) von EAR740 müssen in AES nicht angegeben werden: Bücher, Karten, Diagramme, Broschüren und ähnliche Artikel, die an Bibliotheken, Regierungseinrichtungen und ähnliche Institutionen versandt werden. |
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NOEEI 30.37(y)(2) |
Sendungen an Bestimmungsorte in LändergruppeE1 entsprechend der Angaben in Anhang1 (Supp#1) von EAR740 müssen in AES nicht angegeben werden: Sendungen an US-Regierungsbehörden oder deren Angestellte entsprechend der GOV-Lizenzausnahme in EAR740.11, deren Wert auf <2.500USD pro Schedule B/HTS geschätzt wird. |
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NOEEI 30.37(y)(3) |
Sendungen an Bestimmungsorte in LändergruppeE1 entsprechend der Angaben in Anhang1 (Supp#1) von EAR740 müssen in AES nicht angegeben werden: Persönliche Gegenstände entsprechend EAR 740.14(b)(1), die gesetzmäßig unter Einhaltung der Lizenzausnahme BAG in EAR (15CFR740) ausgeführt werden. |
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NOEEI 30.37(y)(4) |
Sendungen an Bestimmungsorte in LändergruppeE1 entsprechend der Angaben in Anhang1 (Supp#1) von EAR740 müssen in AES nicht angegeben werden: Geschenke und humanitäre Spendenartikel, die gesetzmäßig unter Einhaltung der GFT-Lizenzausnahme in EAR (15CFR740.12) ausgeführt werden. |
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NOEEI 30.37(y)(5) |
Sendungen an Bestimmungsorte in LändergruppeE1 entsprechend der Angaben in Anhang1 (Supp#1) von EAR740 müssen in AES nicht angegeben werden: See- und Luftfahrzeuge, die die USA gesetzmäßig für einen temporären Aufenthalt in einem Land der Ländergruppe E1 verlassen. |
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NOEEI 30.37(y)(6) |
Sendungen an Bestimmungsorte in LändergruppeE1 entsprechend der Angaben in Anhang1 (Supp#1) von EAR740 müssen in AES nicht angegeben werden: Handwerkszeuge, die gesetzmäßig von einem Reisenden ausgeführt werden und die in Übereinstimmung mit der Lizenzausnahme BAG oder TMP innerhalb 1 Jahres wieder in die USA zurückbefördert werden. |
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NOEEI 30.39 |
Sendungen an die US Armed Services. Ausgenommen sind von USML/ITAR eingeschränkte Güter, die dem US-Militär nicht übergeben, sondern nur zur Nutzung bereitgestellt werden. |
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NOEEI 30.40(a) |
Büromöbel, Büroausstattung und Bürobedarf, die an Mitarbeiter der US-Regierung und nur zu deren alleinigem Nutzen versandt werden. |
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NOEEI 30.40(b) |
Haushaltswaren und persönliche Gegenstände der Mitarbeiter des US-Regierung, die zu deren alleinigem und persönlichen Gebrauch versandt werden. |
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NOEEI 30.40(c) |
Nahrungsmittel, Medikamente, Proviant und ähnlicher Vorrat, der an US-Regierungsstellen, deren Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen/-gewerkschaften für den alleinigen Gebrauch dieser Mitarbeiter oder zur anderweitigen Verteilung an solche Mitarbeiter versandt wird. |