Erklärung über Gefahrgüter (IATA)
Erklärung des Versenders (Abschnitt 8 IATA)
Eine Beschreibung der Erklärung des Versenders, die Versender beim Versand von Gefahrgütern gemäß den IATA-Gefahrgutvorschriften verwenden müssen.
Die folgenden Informationen müssen wie angegeben angezeigt werden (Verweise auf IATA):
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Versender: Geben Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Versenders an – 8.1.6.1.
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Empfänger: Geben Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Empfängers an – 8.1.6.2.
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Nummer des Luftfrachtbriefs: Bei Luftfrachtsendungen wird in diesem Feld die Nummer des Luftfrachtbriefs eingetragen. Bei kleinen Paketsendungen wird die Sendungsverfolgungsnummer eingetragen – 8.1.6.3.
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Seite X von X Seiten: Geben Sie die Seitenzahl der Erklärung des Versenders an. Wenn es nur eine Seite für die Sendung gibt, vermerken Sie für die Erklärung des Versenders „Seite 1 von 1 Seiten“ – 8.1.6.4.
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Flugzeugbeschränkung: Löschen Sie den nicht zutreffenden Flugzeugtyp – 8.1.6.5.
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Abflughafen: Leer lassen.
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Zielflughafen: Leer lassen.
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Sendungsart (radioaktiv/nicht radioaktiv): Löschen Sie die nicht zutreffende Sendungsart – 8.1.6.8.
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Art und Menge der Gefahrgüter – 8.1.6.9.
- UN- oder ID-Nummer: Geben Sie die UN- oder ID-Nummer des Materials ein.
- Richtige Sendungsbezeichnung: Geben Sie die richtige Sendungsbezeichnung ein. (mit Fachbezeichnung, falls erforderlich)
- Klasse: Geben Sie die Gefahrklasse des Materials ein.
- Teilrisiko: Geben Sie das Teilrisiko an, falls zutreffend. Dieses Teilrisiko muss in Klammern gesetzt werden.
- Verpackungsgruppe: Geben Sie die zugewiesene Verpackungsgruppe ein, falls zutreffend.
- Menge und Art der Verpackung: Eine Beschreibung des Pakets und eine Angabe der Menge des versendeten Materials (verwenden Sie die Nettomenge, es sei denn, die Vorschriften verlangen eine Bruttomenge; metrische Maße sind obligatorisch)
- Verpackungsanweisungen: Die Nummer der IATA-Verpackungsanweisung ist in dieser Spalte zu vermerken.
- Autorisierung: Angabe aller Nummern für Sonderbestimmungen, DOT-Sondergenehmigungen, LAA-Zulassungsnummern, EX-Nummern oder anderer einschlägiger Genehmigungsinformationen.
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Zusätzliche Informationen zur Handhabung – 8.1.6.11: In diesem Feld gibt der Versender die entsprechende 24-Stunden-Notfalltelefonnummer (zusammen mit den Angaben zum ER-Anmelder) oder sonstige für die Sendung relevante Informationen zur besonderen Handhabung an.
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Zertifizierung – 8.1.6.12: Mit dem Ausfüllen dieses Abschnitts bestätigt der Versender, dass das Paket allen Vorschriften und Bestimmungen entspricht.
Der Versender ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Kopien der Erklärung des Versenders klar und deutlich lesbar sind.
Wenn Sie Fragen zum Versand von Gefahrgut mit UPS haben, bitte kontaktieren Sie uns.