Erklärung über Gefahrgüter (IATA)

Erklärung des Versenders (Abschnitt 8 IATA)

Eine Beschreibung der Erklärung des Versenders, die Versender beim Versand von Gefahrgütern gemäß den IATA-Gefahrgutvorschriften verwenden müssen.

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Erklärung des Versenders über Gefahrgüter (IATA)

  • UPS Erklärung des Versenders

    Wenn Sie sich für die Einhaltung der IATA-Vorschriften entscheiden, muss jedem Paket oder jeder Sendung mit Gefahrgut eine Erklärung des Versenders beiliegen, es sei denn, Sie versenden eine mehrteilige Sendung an einen Empfänger. In diesem Fall kann der Versender entweder eine Erklärung des Versenders auf jedem Paket der Sendung anbringen oder Informationen auf Sendungsebene in einer Erklärung des Versenders auf dem Hauptpaket der Sendung angeben. Jedem Gefahrgutpaket müssen Gefahrgutinformationen in WorldShip oder der vom Versender verwendeten mit UPS kompatiblen Versandsoftware zugewiesen werden.

    UPS benötigt drei Originale der Erklärung des Versenders auf jedem Gefahrgutpaket oder bei einer mehrteiligen Sendung, wie oben beschrieben, drei Originale der Erklärung des Versenders auf dem Hauptpaket.
    Wenn mehr als ein gefährliches Material in einem Paket enthalten ist, muss eine Erklärung des Versenders verwendet werden, in der alle Materialien aufgeführt sind. UPS erlaubt maximal drei kompatible Gefahrgüter in einem Paket.

Die folgenden Informationen müssen wie angegeben angezeigt werden (Verweise auf IATA):

Der Versender ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Kopien der Erklärung des Versenders klar und deutlich lesbar sind.
Wenn Sie Fragen zum Versand von Gefahrgut mit UPS haben, bitte kontaktieren Sie uns.