Anforderungen von Release 3 des Import Control Systems 2 (ICS2) der EU
29. September 2025 – Informieren Sie sich über die neuesten Nachrichten und Updates zu Release 3 des Import Control Systems 2 der EU (ICS2).
Was ist ICS2 und was bedeutet Release 3?
Das Import Control System 2 (ICS2) ist das neue fortschrittliche Frachtinformationssystem der EU, das vor der Ankunft Sicherheitsdaten zu Waren erhebt, die mit Luft-, See-, Straßen- oder Schienentransportmitteln in die EU, Norwegen, die Schweiz und Nordirland eingeführt oder über diese Länder transportiert werden. ICS2 zielt darauf ab, den europäischen Binnenmarkt und seine Bürger durch neue Zollsicherheitsmaßnahmen besser zu schützen. Es wird durch verbesserte datengesteuerte Zollsicherheitsprozesse, die an globale Geschäftsmodelle angepasst sind, den freien Handelsverkehr erleichtern. ICS2 ist für alle Sendungen erforderlich, die über ein EU-Land transportiert werden, selbst wenn der endgültige Bestimmungsort nicht Teil der EU ist, beispielsweise für eine Sendung von Asien nach Großbritannien, bei der die Waren über ein EU-Land transportiert werden.
Das Import Control System 2 (ICS2) wird in drei Releases eingeführt. Jedes Release betrifft andere Wirtschaftsbeteiligte (Economic Operators, EOs) und Transportmittel. Release 1 (15. März 2021) hat ICS2 für Post-Betreiber und Expressspediteure eingeführt und erfordert Frachtinformationen vor dem Verladen für Luftfrachtsendungen. Release 2 (1. März 2023) hat die ICS2-Anforderungen auf Luftfrachtunternehmen, Spediteure und Konsolidierer ausgeweitet und betrifft allgemeine Luftfracht- und Postsendungen. Die jüngste und letzte Phase, Release 3, erweitert ICS2 auf See-, Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen, schließt den Übergang ab und macht ICS2 ab 1. September 2025 zum einzigen System für alle Transportmodi.
Was ist im ICS2 Release 3 der EU enthalten?
Das am 3. Juni 2024 in Kraft getretene ICS2 Release 3 hat neue Anforderungen für summarische Eingangsanmeldungen (Entry Summary Declarations, ENS) eingeführt und die Notwendigkeit für korrekte, zeitnahe und vollständige Datenübermittlungen erhöht. Alle, die Waren per Flugzeug, See- und Binnenschifffahrt oder Straßen- und Schienentransportmitteln in die EU, Norwegen, die Schweiz und Nordirland einführen oder über diese Länder transportieren, müssen jetzt einen sechsstelligen Harmonized System (HS)-Code für jede in der Handelsrechnung aufgeführte Warenzeile und/oder detaillierte Warenbeschreibungen für die Sendungen vor der Ankunft der Waren bereitstellen.
Wenn mehrere HS-Codes angegeben sind, ist auch das jeweilige Nettogewicht erforderlich. Die Economic Operators Registration and Identification Number (EORI) für den Empfänger der Sendung ist ebenfalls obligatorisch.
Händlern wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld auf Release 3 vorzubereiten, um das Risiko von Verzögerungen und Nichtbefolgung zu vermeiden.
Wie können Sie sich auf das bevorstehende ICS2 Release 3 vorbereiten?
Wenn Sie eine Sendung an UPS Supply Chain Solutions übergeben, die in oder über die EU geht, sind die folgenden Informationen obligatorisch, unabhängig davon, ob dies auf Ihre eigene Weise geschieht oder über unsere Versandsysteme, beispielsweise den UPS® Forwarding Hub:
- Versendername
- Versenderadresse
- Name des Empfängers
- Empfängeradresse
- Anzahl Pakete
- Bruttogewicht
- Akzeptable Warenbeschreibung (beachten Sie die vollständigen EU-Richtlinien)
- Sechsstellige Codes des Harmonisierten Systems (HS) zusammen mit dem Nettogewicht jedes Codes, wenn mehrere HS-Codes beteiligt sind*.
- Für die EU-27 die EORI-Nummer des Empfängers (beachten Sie die vollständigen EU-Richtlinien)
Wenn Sie die Versandsysteme von UPS Supply Chain Solutions nicht nutzen, haben Sie auch die Möglichkeit, die erforderlichen Informationen direkt an Ihr örtliches Zollamt zu liefern.
Für den Fall, dass Kunden nicht genügend Daten zur Verfügung stellen, um ICS2-Datenmeldeanforderungen zu erfüllen, wird UPS SCS wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Kunden zu kontaktieren. Wenn ein Versender nicht reagiert, wird die Sendung am Ursprungsort aufbewahrt, bis alle Anforderungen eingegangen sind.
Briefe, Korrespondenz und andere Dokumentensendungen ohne Handelswert sind von dieser Anforderung ausgeschlossen. Beachten Sie für weitere Informationen zu HS-Codes unseren Leitfaden für Importeure zu HTS-Codes.
Was war in ICS2 Release 1 und 2 der EU enthalten?
ICS2 Release 1 trat am 15. März 2021 in Kraft. Dieses erforderte, dass für per Luftfracht über oder in die EU eingeführte Post- und Expresssendungen die Summarische Eingangsanmeldung (sogenannte Vorfrachtinformationen vor dem Verladen – auch als PLACI bekannt) vor ihrer Verladung auf das Flugzeug mit einem Ziel in der EU auszufüllen war.
ICS2 Release 2 trat am 1. März 2023 in Kraft und verlangte, dass für allgemeine Luftfrachtsendungen das PLACI-Formular ausgefüllt und die vollständigen Daten der Summarischen Eingangsanmeldung (ENS) vor der Ankunft in den 27 EU-Ländern zuzüglich Norwegen, Schweiz und Nordirland (unabhängig vom Ursprung) angegeben wurden.
Neueste Nachrichten zu ICS2 Release 3
Das EU Import Control System 2 (ICS2) trat am 1. April 2025 in die nächste Phase. Alle Bahn- und Straßenfrachtführer, die Waren in die EU, Nordirland, Norwegen oder die Schweiz einführen oder über diese Länder transportieren, müssen vollständige summarische Eingangsanmeldungen (ENS) einreichen. Die ENS muss die in Anhang B des UCC DA/IA definierten Datenelemente enthalten. Diese Anforderungen für den Straßen- und Schienenverkehr traten am 1. April 2025 gemäß dem Ausführungsbeschluss (EU) 2023/2879 in Kraft, in dem das UCC-Arbeitsprogramm festgelegt wurde. Spediteure müssen die erforderlichen Daten aus allen zugrunde liegenden, von Spediteuren und anderen Einreichungsparteien bereitgestellten Haustransportdokumenten oder Konsignationsnotizen erheben.
Ab 1. September 2025 wird ICS1, das bisherige Einfuhrkontrollsystem der EU, vollständig eingestellt. Ab diesem Datum ist ICS2 das einzige System zur Verwaltung von Sicherheitsdaten für alle eingehenden Waren im Luft-, See-, Straßen- und Schienenverkehr. Dieser Übergang markiert die vollständige Umsetzung der Anforderungen des Unionszollkodex und macht korrekte und rechtzeitige ENS-Einreichungen zu einer rechtlichen Verpflichtung für alle Spediteure und Lieferkettenparteien, die an der Bewegung von Waren in das EU-Zollgebiet beteiligt sind.
Das Bereitstellungsfenster von Release 3 des ICS2 begann am 1. April 2025 und endet am 1. September 2025. Alle NAs (National Administrations) mussten bis 1. April 2025 bereit sein, und alle EOs (Economic Operators) müssen mit der Einreichung von ENS für den Straßen- und Schienentransport in ICS2 begonnen haben.
EOs wird dringend empfohlen, sich mit ICS2 zu verbinden. Sie können:
- Ihr System mit ICS2 verbinden,
- (Externe) IT-Dienstleister nutzen oder
- Auf ICS2 über die Weboberfläche der EU zugreifen.
In jedem Fall ist sofort eine EORI-Nummer erforderlich, um diese Verbindungen einleiten zu können.
Bis Ende 2026 wird ICS2 auch mehrere ENS-Einreichungen unterstützen, sodass verschiedene Parteien in der Lieferkette Teileinreichungen einreichen können. Korrekte und qualitativ hochwertige Daten sind nach wie vor unverzichtbar. EOs müssen ICS2-Fehlermeldungen genau überwachen und bei Bedarf korrigierte Einreichungen neu einreichen. Zusätzliche Richtlinien und eine Liste eingeschränkter „Stoppwörter“ sind über die CIRCABC-Plattform der EU verfügbar.
ICS2-Ressourcen
Weitere Informationen zu ICS2 und Release 3 finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. Sie können sich auch dieses Video über ICS2 Release 3 ansehen. Weitere Informationen zur technischen Vorbereitung, einschließlich der Aktualisierung der IT-Systeme der Händler, finden Sie in diesem Datenblatt. Es gibt ein Datenblatt für Spediteure auf maritimen und Binnenwasserwegen, die nach Informationen über die Schritte zur Vorbereitung auf ICS2 suchen. Alle notwendigen technischen Dokumentationen finden Sie auf CIRCABC. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen unserer Experten für die Zollabwicklung.