Internationale Versandvorschriften und Anforderungen
Bleiben Sie über die neuesten Vorschriften und Steueränderungen für Ihre internationalen Sendungen auf dem Laufenden.
Wohin exportieren Sie?
Hier finden Sie Hinweise zum Versand an einige beliebte Zielorte.
Wenn Sie eine einzelne Ware mit einem Wert von über 2.500 USD versenden, müssen Sie ein Formular zu elektronischen Exportinformationen (EEI) ausfüllen. EEI werden entweder von Ihnen oder in Ihrem Auftrag von UPS elektronisch bei ACE eingereicht.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Einreichung:
- Selbsteinreichung bei ACE: Dies ist zwar kostenlos, Sie benötigen aber den UPS Leitfaden für Ausfuhrhäfen, um den Hafen zu ermitteln, von dem die Sendung die USA verlässt (erforderlich für ACE).
- EEI-Ausdruck über ein UPS Versandsystem: Das kann über die Versandanwendung auf UPS.com, UPS WorldShip® oder UPS CampusShip® erfolgen. Sie müssen uns dazu eine ausgefüllte Vollmacht zusenden. Es fällt eine geringe Gebühr an.
- Reichen Sie das ausgedruckte EEI Ihres Unternehmens oder eine ausgefüllte Handelsrechnung ein. Eine Vollmacht ist erforderlich und es fällt eine geringe Gebühr an.
In den folgenden Fällen muss der Empfänger eine Vollmacht (Power of Attorney, POA) ausfüllen:
- Kommerzielle Sendungen
- Gelegentliche Sendungen im Wert von über 3.300 CAD
- Sendungen mit beschränkten Gütern
Kanada gewährt Unternehmen, die eine kanadische Firmennummer erwerben, den Status eines nichtansässigen Importeurs. Das bedeutet, dass sie nach Kanada exportieren können, ohne dass der Empfänger eine Vollmacht ausfüllen muss.
Erwirbt der Exporteur nicht den Status eines nichtansässigen Importeurs, wird der Empfänger der Sendung aufgefordert, einen Zollagenten zu benennen.
Für den Versand von Verbrauchsgütern nach Mexiko gelten besondere Vorschriften. Für Waren, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, muss der Empfänger vor dem Versand nach Mexiko eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums einholen.
- Arzneimittel: Der mexikanische Zoll verlangt vom Empfänger eine Genehmigung des Gesundheitsamtes, unabhängig davon, ob die Produkte von einem Unternehmen oder einer Privatperson versandt werden. Diese Artikel dürfen nicht per UPS Worldwide Standard nach Mexiko exportiert werden.
- Lebensmittel: Für den Versand nicht verderblicher Lebensmittel nach Mexiko ist eine Genehmigung erforderlich. Vor dem Versand muss der Empfänger die Genehmigung des mexikanischen Gesundheitsamtes einholen. Auf Lebensmittel, die als Süßigkeiten verkauft werden, werden von der Regierung zusätzliche Steuern erhoben.
MwSt.
Informieren Sie sich über die Mehrwertsteuervorschriften und das erforderliche Registrierungsverfahren, um das Import One Stop Shop (IOSS)-Portal für Waren im Wert von bis zu 150 EUR zu nutzen.
EORI-Nummer
In der EU ansässige Unternehmen müssen in der Regel eine EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) beantragen. Für Privatpersonen ist das nicht immer erforderlich.
Beim Export in die EU muss der Versender entweder die EORI-Nummer (falls vorhanden) oder die Steueridentifikationsnummer des Empfängers angeben:
- Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Litauen, Rumänien und das Vereinigte Königreich verlangen vom Versender die Angabe der EORI-Nummer des Empfängers.
- Die meisten EU-Länder, in denen Verbraucher keine EORI-Nummer benötigen, verlangen stattdessen die Steueridentifikationsnummer des Empfängers.
ICS2
Die EU hat eine neue Version des Voranmeldesystems für Einfuhren – das Import Control System 2 (ICS2) – eingeführt. Mehr über ICS2 erfahren Sie hier.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und eine schnelle, effiziente Abfertigung zu ermöglichen, wird empfohlen, folgende Angaben zu machen:
- Den 6-stelligen HS-Code (Harmonisiertes System) für jeden Artikel – wir können Ihnen helfen, Ihren HS-Code zu ermitteln.
Die EORI-Nummer des EU-Empfängers (falls vorhanden)
- Eine genaue Beschreibung der zu versendenden Waren – diese sollte Auskunft darüber geben, um welchen Artikel es sich handelt, woraus er besteht und wofür er bestimmt ist.
Für alle Sendungen ab einem Wert von 600 GBP ist eine EORI-Nummer erforderlich. Für Sendungen im Wert von weniger als 600 GBP kann eine vorläufige Mehrwertsteuernummer verwendet werden.
Versender benötigen keine EORI-Nummer, wenn sie Waren befördern, die:
- keine kontrollierten Güter UND
- nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Rücksendungen: Waren, die innerhalb von zwei Jahren ins Vereinigte Königreich zurückgesendet werden, können zoll- und mehrwertsteuerfrei eingeführt werden, sofern sie sich im gleichen Zustand wie zum Zeitpunkt der Ausfuhr befinden.
ICS2
Die jüngsten Änderungen des Import Control System 2 (ICS2) der Europäischen Union haben keine Auswirkungen auf den Großteil des Vereinigten Königreichs (England, Schottland und Wales). Beim Versand nach Nordirland sind die Daten jedoch so zu übermitteln, als ob die Waren in einen EU-Mitgliedstaat gesendet würden. Der Grund hierfür ist, dass es keine Grenz- oder Zollabfertigung zwischen Nordirland und der Republik Irland, die Mitglied der EU ist, gibt.
EEI
Für alle Sendungen nach China müssen unabhängig vom Wert elektronische Exportinformationen (EEI) eingereicht und eine Exportkontrollnummer beantragt werden.
Zollabfertigung
Für alle Sendungen ist ein Zollregistrierungscode (10-stelliger Zollcode) des Importeurs und Exporteurs erforderlich, mit Ausnahme von:
- Dokumenten
- Persönlichen Gegenständen
Besonders wichtig bei Sendungen nach China ist eine detaillierte Warenbeschreibung, da der chinesische Zoll die strengen Deklarationspflichten verschärft durchsetzt.
Geschenke
Ausnahmen für Geschenke werden nur im Einzelfall für Privatpersonen gewährt. Für die Zollabfertigung ist der Reisepass des Versenders oder die CCC-Zertifizierung des Empfängers erforderlich.
Geschenke und Warenmuster
- Für eine zollfreie Abfertigung muss der Wert der Muster unter 10.000 INR liegen. Der Begriff „Sample“ (Muster) muss in der Rechnung für den Versand angegeben sein.
- Beim Versand von Geschenken fallen grundsätzlich Zölle und Steuern an.
Versand medizinischer Produkte
Für alle medizinischen Produkte, Geräte und Verbrauchsmaterialien, einschließlich Diagnosekits, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (No Objection Certificate, NOC) des Gesundheitsamtes erforderlich.
Für den Versand von Medikamenten und Vitaminpräparaten ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines stellvertretenden Arzneimittelkontrolleurs („Assistant Drug Controller“) erforderlich. Für Nahrungsergänzungsmittel ist eine von der Central Drugs Standard Control Organization ausgestellte NOC erforderlich.
Neues zu den Reformen
Die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR) für entwaldungsfreie Produkte ist Teil des Green Deals der Europäischen Union und zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen. Die Verordnung trat am 29. Juni 2023 in Kraft und sollte am 30. Dezember 2025 Anwendung finden. Der Anwendungszeitpunkt wurde für mittelständische und große Unternehmen und Händler auf den 30. Dezember 2026 und für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2027 verschoben.
In dieser Phase werden voraussichtlich weitere Details zum überarbeiteten Zeitplan und zu den konkreten Umsetzungsrichtlinien präzisiert.
UPS wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und Sie informieren, sobald neue Informationen vorliegen.
Besuchen Sie die Website der EU: Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung.
Die EUDR gilt für sieben Waren, die in die Europäische Union eingeführt oder aus ihr ausgeführt werden:
- Palmöl, Rind, Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Gummi.
- Ihre abgeleiteten Erzeugnisse, darunter Artikel wie Reifen, Rindfleisch, Möbel oder Schokolade.
Die vollständige Produktliste wird von der Europäischen Kommission zusammen mit den zugehörigen HS-Codes bereitgestellt: Vollständige Warenliste
Hilfreiche Links und Ressourcen
Seit dem 1. Januar 2026 wird in Italien ein Beitrag mit der Bezeichnung „Verwaltungsbeitrag für Zollformalitäten“ (Bearbeitungssteuer) erhoben, um die Verwaltungskosten für Sendungen mit geringem Wert von außerhalb der EU zu decken.
Die Verordnung führt Folgendes ein: eine feste Verwaltungsgebühr von 2 € für jede Sendung, die von außerhalb der EU importiert wird und einen Wert unter 150 € hat.
Dies ist keine zusätzliche Gebühr oder Tariferhöhung seitens UPS. Die Es handelt sich um eine obligatorische Gebühr, die UPS als Kurierdienst im Auftrag der italienischen Regierung einziehen muss.
Rechnungsstellung und Zahlungsmethoden
Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten, haben wir unsere Abrechnungssysteme um folgende Punkte ergänzt:
- Zahlungsverantwortung Die Gebühr ist vom Empfänger zu entrichten, sofern in den Zahlungsbedingungen der Sendung nichts anderes angegeben ist.
- Rechnungsübersicht Diese Kosten werden auf den Importrechnungen separat von Zöllen und Maklergebühren ausgewiesen.
- Rückwirkende Entschädigung Für Lieferungen ab dem 1. Januar 2026, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, kann der Beitrag über eine separate manuelle Rechnung eingezogen werden.
Ab dem 1. September 2025 müssen alle Luftfrachtsendungen, die die Europäische Union verlassen, verifizierte Informationen zur Identifizierung des ursprünglichen Versenders enthalten.
Grund hierfür sind neu auftretende Bedrohungen der Luftsicherheit. Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften eingeführt, die UPS als registrierter reglementierter Agent einhalten muss.
Wenn Kunden im Auftrag anderer versenden, müssen sie die folgenden Angaben zum ursprünglichen Versender erfassen und aufbewahren:
Vollständiger Name
Adresse
Kontaktnummer
E-Mail-Adresse
Zahlungsinformationen (Bank oder Karte)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / Handelsregisternummer (falls zutreffend)
Vertragliche Vereinbarung
Weitere Einzelheiten finden Sie unter die FAQs .
Gültig ab dem 1. Januar 2025
- Für Pakete mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 Kilogramm und für Pakete über 20 Kilogramm, die in Deutschland zugestellt werden
- Ein kleines "Paket"-Symbol, das die Gewichtsklasse (10+ oder 20+) angibt, muss auf dem Paket angebracht werden
- Etiketten, die von UPS Systemen wie UPS.com, CampusShip und der Ship-API erstellt werden, zeigen diese neue Anforderung ab dem 26. Dezember 2024 automatisch an und fügen das Symbol im mittleren oberen Bereich des Etiketts hinzu
- Die korrekte Angabe der Gewichtsklasse ist für eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung unerlässlich. Kunden müssen bei der Übermittlung von Sendungsdetails an UPS genaue Gewichtsangaben machen.
Wichtig Ab dem 1. Januar müssen UPS Worldship Nutzer Pakete mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 Kilogramm sowie Pakete über 20 Kilogramm, die in Deutschland zugestellt werden, bis zum Upgrade auf die Worldship-Version 28.0.3 (verfügbar im Laufe des Januars) mit einem Gewichtsklassenaufkleber versehen.
Das Gleiche gilt für Host to Host Kunden, die Schwierigkeiten bei der Programmierung ihrer eigenen Etiketten haben. Wenn Sie diese Etiketten benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst.
Die Aufkleber sind bald im Bestellsystem für Kundenmaterial auf UPS.com verfügbar.
Ab dem 12. November 2024 wird die U.S. Customs & Border Protection (CBP) neue Vorschriften strikt durchsetzen, die genaue Beschreibungen von Waren im Air Cargo Advanced Screening (ACAS) für Sendungen in die USA oder im Transit durch die USA verlangen.
Bei Sendungen mit vagen oder unvollständigen Beschreibungen kann es zu Verzögerungen am Herkunftsort kommen.
Es liegt in der Verantwortung des Versenders, in Versandsystemen und gedruckten Unterlagen (falls zutreffend) genaue Beschreibungen anzugeben. Die Beschreibungen müssen folgende Fragen klar beantworten:
- Worum handelt es sich?
- Um welches Material handelt es sich?
- Wozu dient er?
- Weitere relevante Angaben (z. B. Größe der Wasserflaschen, Geschlecht für Kleidung).
Weitere Hinweise finden Sie im offiziellen Leitfaden von CBP zu Beschreibungen.
Ab dem 1. Mai 2025 werden im Rahmen des neuen Windsor Framework neue Vorschriften für Luftfrachtsendungen von den 27 Ländern der Europäischen Union nach Nordirland eingeführt.
Versender mit Sitz in den EU27-Ländern müssen folgende Angaben machen:
- Eine Handelsrechnung für jede Luftfrachtsendung (sehen Sie sich dieses Video an, um Hilfe zu erhalten)
- Der harmonisierte Tarifcode (auch als Warennummer bezeichnet) für jeden Artikel der Sendung
- Warenbeschreibung der Waren auf Positionsebene
- Wert und Währung auf Positionsebene
Für zusätzliche und spezifische Hilfestellung siehe diese Materialien:
UPS Infografik (für Versender in der EU)
Ausfuhrtarifcode ganz einfach finden (Video)
Handelsrechnung für Exporte ausfüllen (Video)
Der CBAM ist ein Preisanpassungsinstrument, das eingeführt wurde, um den Preis für CO₂-Emissionen zwischen EU-Inlandsprodukten und Importen anzugleichen. Es gilt für Einfuhren in die EU für bestimmte Waren basierend auf ihren CO₂-Emissionen im Produktionsprozess außerhalb der EU. Ziel ist es, die Verlagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen in Drittstaaten (Carbon Leakage) zu verhindern.
Wenn Sie mehr über CBAM erfahren möchten, können Sie hier ein Factsheet mit weiteren Informationen über CBAM herunterladen und die offizielle CBAM-Seite der Europäischen Kommission besuchen.
Neueste Entwicklungen:
Importeure von CBAM-Waren (oder ihre indirekten Zollvertreter) werden dringend gebeten, den Status als autorisierte CBAM-Anmelder zu beantragen. Die endgültige Periode des CBAM begann am 1. Januar 2026. Eine vollständige Anleitung finden Sie auf der Seite zum Authorisation Management Module der Website der Europäischen Kommission.
Wichtiger Hinweis:
Am 21. Oktober 2025 wurde die geänderte Verordnung zur Vereinfachung und Stärkung des CBAM im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Änderung hat eine neue gewichtsbasierte Schwelle für Importe eingeführt. Dieser neue Schwellenwert, festgelegt auf 50 Tonnen an importierten Waren pro Importeur und Jahr, ersetzt die bisherige Grenze von 150 € pro Sendung.
Diese Anpassung soll eine große Anzahl kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) vom Anwendungsbereich des CBAM ausschließen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Mehrheit der eingebetteten Emissionen innerhalb des Mechanismus abgedeckt wird.
Haftungsausschluss:
Nach der Verabschiedung der EU-Verordnungen (EU) 2023/956 (10.5.23) und (EU) 2023/1773 (17.8.23) ist das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Gemäß diesen Verordnungen hat UPS die Möglichkeit, Importeure mit Sitz in einem Mitgliedstaat von der CBAM-Meldepflicht zu befreien.
Hiermit teilt UPS seine Entscheidung mit, die in den Artikeln 33 und 35 der CBAM-Verordnung vorgesehenen CBAM-Meldepflichten nicht zu erfüllen, und zwar im Namen der Importeure, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, für den UPS als indirekter Zollvertreter tätig ist.
Daher besteht für diese Importeure eine rechtliche Verpflichtung, einen Bericht („CBAM-Bericht“) mit Informationen über die während eines beliebigen Quartals in die EU eingeführten Waren vorzulegen, und zwar spätestens einen Monat nach Ende des entsprechenden Quartals. Dieser Bericht muss an das CBAM-Übergangsregister übermittelt werden.
Bitte wenden Sie sich an die für CBAM-Zwecke zuständige nationale Behörde des Mitgliedstaates, in dem Sie niedergelassen sind, um weitere Informationen über CBAM-bezogene Meldepflichten zu erhalten.
Relevante Informationen zu CBAM finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission.
Ab dem 1. Dezember 2023 erfolgt in Deutschland die Umstellung auf NCTS, Phase 5.Bei der Ausfuhr aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land, bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland und bei der Durchfuhr von Waren durch die EU über Deutschland müssen in Zukunft weitere Angaben gemacht werden.
Beim Ausfüllen Ihrer Handelsrechnung, die obligatorisch bleibt, gelten die folgenden Anforderungen:
- Für Exportsendungen, die unter einem Wert von 1.000 EUR liegen und keine formelle Ausfuhrgenehmigung erfordern: 6-stelliger HS-Code sollte angegeben werden, falls verfügbar.
- Für Exportsendungen, die über ein formelles Ausfuhranmeldeverfahren abgewickelt werden: Eine Movement Reference Number (MRN) und ein 8-stelliger HS-Code sind obligatorisch.
Um zu erfahren, wie Sie den richtigen Zolltarifcode für Ihr Produkt finden, sehen Sie sich dieses Video an und besuchen Sie anschließend die Website der zuständigen Behörde.
Falls Sie weitere Orientierungshilfen zum korrekten Ausfüllen Ihrer Handelsrechnung wünschen, sehen Sie sich dieses Video an.
Allgemeine Informationen zur Ausfuhranmeldung
Nach der Umstellung auf AES 3.0 muss der Spediteur in der Ausfuhranmeldung wie folgt angegeben werden:
United Parcel Service Deutschland S.à.r.l. & Co. OHG / EORI DE2443147 0000
Wenn Sie in oder durch Länder der Europäischen Union (EU), Norwegen oder die Schweiz versenden, beachten Sie bitte, dass ab dem 1. September 2025 die ICS2-Datensicherheitsanforderungen gemäß dem Zollkodex der Union (ICS2 Release 3) für alle Transportarten – Luft, See, Straße und Schiene – vollständig verpflichtend sind.
Mehr über ICS2 erfahren Sie hier.
Bitte geben Sie folgende Informationen an, damit wir die Einhaltung der Vorschriften und ein schnelles und effizientes Abfertigungsverfahren gewährleisten können:
- 6-stelliger HS-Code für jeden Artikel – Um zu erfahren, wie Sie den richtigen Zollcode für Ihr Produkt leicht ermitteln können, besuchen Sie die Website der EU-Kommission.
- Die EORI-Nummer Ihres EU-Empfängers – Um mehr über die EORI-Nummer zu erfahren, sehen Sie sich dieses Video an.
- Eine genaue Warenbeschreibung - Diese sollte Auskunft darüber geben, um welchen Artikel es sich handelt, woraus er besteht und wofür er bestimmt ist.
Falls Sie weitere Orientierungshilfen zum korrekten Ausfüllen Ihrer Handelsrechnung wünschen, sehen Sie sich dieses Video an.
Erfahren Sie, was sich seit dem 1. Juli 2021 geändert hat und wie sich dies auf Ihr Unternehmen auswirken kann, wenn Sie an Kunden in der EU exportieren. Wir haben keine Kontrolle über staatliche Vorschriften, einschließlich der EU-Mehrwertsteuerreform, und überwachen diese auch nicht. Wir stellen Informationen zur Verfügung, die Ihnen bei Ihrem Versand innerhalb der EU behilflich sein können; diese sollten weder als Rechts- noch als Steuerberatung aufgefasst werden.
Wenn Sie ein Verbraucher sind, der online Waren von außerhalb der EU kauft:
Laden Sie den Leitfaden zur EU-Mehrwertsteuerreform für EU-Verbraucher herunter
Wenn Sie ein Unternehmen sind, das Waren von außerhalb der EU einführt:
Laden Sie den Leitfaden zur EU-Mehrwertsteuerreform für Unternehmen in der EU herunter
Wenn Sie sich für eine EU-Import One Stop Shop (IOSS)-Nummer registriert haben, können wir diese in unseren UPS Versandsystemen speichern, sodass Sie diese Nummer nicht für jede Sendung angeben müssen. Füllen Sie dazu bitte die nachstehende Vollmachtsurkunde aus und senden Sie diese an uns zurück.
Laden Sie das Vollmachtsformular herunter, um Ihre IOSS-Nummer an UPS zur Speicherung zu übermitteln
Wenn Sie die Vollmachtsurkunde nicht an UPS übermitteln, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre IOSS-Nummer in Ihrem UPS Versandsystem für jede Sendung, die diese Kriterien erfüllt, eingegeben wird.
Um sich für Import One Stop Shop (IOSS) zu registrieren, müssen Sie eine Niederlassung in der EU haben. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie einen Vermittler beauftragen, der in Ihrem Namen die Umsatzsteuer für entsprechende EU-Importe über die IOSS-Plattform registriert und abrechnet.
UPS hat den Steuerberater PwC* beauftragt, um IOSS-Vermittlungs- und Compliance-Dienste für unsere Kunden anzubieten, die keine Niederlassung in der EU haben.
Entscheidet sich der UPS Kunde für eine Zusammenarbeit mit PwC, so umfasst das Angebot an IOSS-Vermittlungs- und Compliance-Dienstleistungen Folgendes:
- Verwaltung des Antrags zum Erhalt einer IOSS-Nummer
- Vorbereitung und Einreichung von IOSS-Umsatzsteuererklärungen auf Grundlage der vom UPS Kunden bereitgestellten Verkaufsdaten
- Abwicklung der Kommunikation mit den Steuerbehörden
- Bereitstellung monatlicher Informationen über Umsatzsteuerzahlungen
- Relevante Aktualisierungen, die sich auf das Geschäft des UPS Kunden auswirken könnten, in Form von regelmäßigen Newslettern.
Weitere Informationen zu den IOSS-Vermittlungs- und Compliance-Diensten finden Sie auf der PwC-Website.**
*PwC bezieht sich auf PwC Business Advisory Services bv. Die Erbringung der Dienstleistungen durch PwC unterliegt einem Kundenannahmeverfahren und erforderlichen unabhängigen Genehmigungen sowie Freigaben. Der Begriff "Kunde" bezieht sich in diesem Zusammenhang auf UPS Kunden, die sich für eine Zusammenarbeit mit PwC entscheiden und das Kundenannahmeverfahren von PwC durchlaufen.
**UPS kann keine Verantwortung für Seiten übernehmen, die von externen Anbietern unterhalten werden und übernimmt auch keine Verantwortung für Informationen, die auf externen Links dieser Website enthalten sind. Die Empfehlungen von UPS erfolgen ausschließlich aus Gründen der Zweckmäßigkeit und UPS gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die von PwC erbrachten Dienstleistungen oder für die Eignung bzw. Fähigkeit von PwC, solche Dienstleistungen zu erbringen. UPS übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für den Inhalt oder die Richtigkeit der von PwC angebotenen Beratung.
Die Geheimnisse des globalen Versands
Versand von Spezialsendungen, eingeschränkten oder gefährlichen Artikeln
Informieren Sie sich über den Versand von Spezialartikeln oder Materialien, die als gefährlich oder eingeschränkt gelten können.
Wie füllt man eine Handelsrechnung aus?
Erfahren Sie, wie Sie, unabhängig vom Zielort, das für alle internationalen Sendungen erforderliche Hauptformular ausfüllen.
Ihr Leitfaden für den internationalen Versand
Alles, was Sie brauchen, um Grenzen zu überschreiten und neue Kunden rund um den Globus zu erreichen.