Neue Anforderungen der CPSC zur elektronischen Einreichung
Die Consumer Protection Safety Commission schreibt ab dem 8. Juli 2026 die elektronische Übermittlung der Daten aus den Konformitätsbescheinigungen vor. UPS ist darauf vorbereitet, internationale Versender dabei zu unterstützen, die geltenden Vorschriften einzuhalten.
Was ändert sich?
Seit 2008 verlangt die Consumer Product Safety Commission (CPSC), dass vor der Einfuhr der betreffenden Produkte eine Konformitätsbescheinigung vorliegt. Das Zertifikat würde auf Anfrage direkt an die CPSC oder die US-Behörden übermittelt werden. US-Zoll genehmigt wurden Die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung hat keine Auswirkungen darauf, welche Produkte und Artikel den Normen und Vorschriften der CPSC unterliegen.
Ab dem 8. Juli 2026 müssen die Daten der CPSC-Konformitätsbescheinigung für regulierte Verbraucherprodukte zusammen mit der Zollanmeldung elektronisch eingereicht werden. Importeure müssen alle für die Konformitätsbescheinigung erforderlichen Daten bereitstellen, damit ihr Zollagent bei der Einfuhr in die USA den Nachrichtenkatalog der an der CPSC beteiligten Regierungsbehörde (PGA) zusammen mit der Einfuhranmeldung in ACE übermitteln kann.
Es wird zwei Möglichkeiten geben, Daten einzureichen:
- Reichen Sie für jedes Produkt in jeder Sendung einen vollständigen Nachrichtensatz mit den sieben Datenelementen aus der Konformitätsbescheinigung über einen PGA-Nachrichtensatz ein.
- Importeure, die die Zertifikatsdaten ihrer Produkte auf die CPSC-Produktregistrierungswebsite hochladen, können einen deutlich kürzeren PGA-Nachrichtensatz vorlegen.
Die elektronische Einreichung bei der CPSC ist unabhängig vom Wert der Sendung, der Einfuhr oder der Waren vorgeschrieben. Für Produkte, die den CPSC-Vorschriften unterliegen, gibt es keine Ausnahmeregelung hinsichtlich geringwertiger Produkte oder des Direktverkaufs an Verbraucher, die von der Pflicht zur Einreichung von CPSC-Zertifikatsdaten befreit wäre.
Die Einfuhrbestimmungen für Waren, die der CPSC unterliegen, haben sich nicht geändert und werden sich auch nicht ändern. Die CPSC wird lediglich die Daten der Konformitätsbescheinigung elektronisch erfassen, während bisher bei der Einfuhr eine Kopie der Bescheinigung den Dokumenten bzw. den Waren beiliegen musste.
Durch die elektronische Einreichung (eFiling) passt sich die CPSC den anderen teilnehmenden Regierungsbehörden an, die die Übermittlung von Daten zum Zeitpunkt der Eingabe in ACE verlangen (FDA, USDA, EPA, F&W, DEA usw.), und es fallen dieselben PGA-Einreichungsgebühren an.
Häufig gestellte Fragen
Etwa 600 Positionen des Harmonisierten Zolltarifs werden für eine mögliche elektronische Einreichung gekennzeichnet, wobei die Liste nicht unbedingt alle Produkte umfasst, die den Vorschriften und Normen der CPSC unterliegen. Die CPSC-Liste der HTS-Codes finden Sie weiter unten unter „Weitere Ressourcen“. Beispiele hierfür sind: Geländefahrzeuge (ATVs); langlebige Produkte für Säuglinge und Kleinkinder, wie Kinderwagen, Babybetten und Sicherheitstüren; Kindermöbel, Rucksäcke und Schulbedarf; Fahrradhelme; Fahrräder und andere elektrisch angetriebene Zweiräder; bestimmte Kleidungsstücke (Nachtwäsche, Oberbekleidung, Babyartikel, potenziell entflammbare Kleidungsstücke für Erwachsene); Trockenbauplatten; Feuerwerkskörper; Kinderschmuck; Feuerzeuge; flüssiges Nikotin; Matratzen; Schnuller und Rasseln; Teppiche; Spielzeug; usw.
Bei Fragen dazu, welche Produkte den CPSC-Normen und -Vorschriften unterliegen, empfiehlt die CPSC Importeuren, den unten verlinkten „Regulatory Robot“ zu nutzen.
- Produkt-ID (Identifikation des Endprodukts: SKU-Nummer, GTI-Nummer oder Teilenummer usw.)
- Jede CPSC-Vorschrift, nach der das Endprodukt zertifiziert wurde
- Datum, an dem das fertige Produkt hergestellt wurde
- Name und Anschrift des Ortes, an dem das Endprodukt hergestellt, produziert oder montiert wurde
- Datum, an dem das Endprodukt zuletzt auf die Einhaltung der genannten CPSC-Vorschriften geprüft wurde
- Name, Anschrift und Kontaktdaten der Stelle, die die Prüfungen durchgeführt hat
- Kontaktdaten des Importeurs oder der Stelle, die die Prüfergebnisse und Aufzeichnungen aufbewahrt
- Produkt-ID – eindeutige Kennung für das Produkt (SKU-Nummer, Teilenummer, UPC usw.)
- Versions-ID – diese gibt die spezifische Version des jeweiligen Konformitätszertifikats an
- Zertifizierer-ID – eindeutige Kennung, die vom Importeur/Zertifizierer vergeben wird
- Weitere Informationen zur Produktregistrierung finden Sie weiter unten unter „Weitere Ressourcen“.
Für nichtkommerzielle Produkte, die von einem Verbraucher im Ausland an einen anderen Verbraucher in den Vereinigten Staaten versandt werden, wie beispielsweise ein Geschenk, ist die elektronische Einreichung einer Bescheinigung nicht erforderlich.
Die elektronische Einreichung einer Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn es sich bei dem importierten Produkt um einen Bestandteil eines Verbraucherprodukts handelt, das nicht verpackt, verkauft oder zum Verkauf an Verbraucher bzw. zur Verwendung durch Verbraucher bestimmt ist, sondern wenn das Teil vielmehr zur weiteren Montage oder Herstellung in den Vereinigten Staaten verwendet wird.
- Ermitteln Sie Produkte, die derzeit den CPSC-Normen und -Vorschriften unterliegen und für die CPSC-Zertifikate erforderlich sind.
- Überprüfen Sie die Verfügbarkeit der Daten für alle sieben Pflichtfelder.
- Entscheiden Sie, ob Sie den vollständigen PGA-Nachrichtensatz oder das CPSC-Produktregister verwenden möchten.
- Beginnen Sie mit der internen Planung gemeinsam mit Herstellern, Prüflabors, Lieferanten und Maklern.
Der „Importer of Record“ (IOR) trägt die letztendliche Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen an das CPSC-Konformitätszertifikat. Außerdem muss er sicherstellen, dass die erforderlichen Zertifikatsdaten korrekt sind und elektronisch zusammen mit der Zollanmeldung eingereicht werden.
Zwar werden die zugrunde liegenden Zertifizierungs- und Prüfdaten in der Regel von Herstellern, Lieferanten, Exporteuren und Prüflabors erstellt, doch liegt die regulatorische Verantwortung zum Zeitpunkt der Einfuhr weiterhin beim IOR.
Wenn UPS als IOR fungiert, kann sich die Sendung verzögern, bis alle erforderlichen Daten eingegangen sind.
Wenn ein Exporteur, Verkäufer oder eine Plattform als „Eingetragener Importeur“ (IOR) auftritt, übernimmt dieser die volle Verantwortung für die Einhaltung der CPSC-Vorschriften und die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der elektronischen Einreichung (eFiling).
Ja. Es gibt zwei Möglichkeiten.
- Sofern es sich um den IOR handelt, kann dieser die ihm von der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) zugewiesene Nummer verwenden, um ein Registrierungskonto zu eröffnen.
- Möglicherweise werden sie auch dazu eingeladen, auf das Register des IOR zuzugreifen, um Daten in dessen Namen hochzuladen.
Kunden haben mehrere Möglichkeiten, die von der CPSC geforderten Informationen an UPS zu übermitteln.
- Die UPS ® Customs Detail API
- Versand mit UPS.com
- UPS WorldShip®-Software (nur Stapelverarbeitung)
- Kunden können ihren Teilekatalog auch bei UPS Brokerage einreichen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren UPS-Vertriebsmitarbeiter.