UPS verwendet Ihre Einfuhr- und Ausfuhrdokumente dazu, Ihre Sendung bei den Zollbehörden, sowohl im Exportland als auch im Importland, ordnungsgemäß zu deklarieren. Die folgenden Informationen können Ihnen beim Dokumentationsprozess behilflich sein.
Hinweis: Für Sendungen zwischen Mitgliedsländern der Europäischen Union sind keine Ausfuhrdokumente zur Zollabfertigung erforderlich, wenn die gesendeten Waren im freien Verkehr sind. Für Waren, die nicht im freien Verkehr sind, müssen Sie eine Handelsrechnung ausfüllen und beifügen.
Ein Dokument ist allgemein als ein hand- bzw. maschinengeschriebenes oder gedrucktes Schriftstück ohne Handelswert definiert.
Wenn Sie internationale Dokumente in einem UPS Express Envelope oder in einer anderen Verpackung versenden, müssen Sie lediglich einen UPS-Versandaufkleber vervollständigen. Im Allgemeinen ist keine Rechnung erforderlich.
Wir bitten Sie, jeden Umschlag und jede andere Art von Paket als einzelne Sendung zu betrachten.
Für internationale Sendungen, die andere Artikel als Dokumente enthalten, sind in der Regel außer dem UPS Versanddokument auch ein Original und zwei Kopien einer Handelsrechnung erforderlich.
Wenn Sie mehrere Pakete an den gleichen Empfänger senden, muss nur das Leitpaket(1) mit einem Versanddokument(2) und drei Kopien der Handelsrechnung(3) versehen werden. Jedes weitere Paket muss über einen Adressaufkleber und einen UPS Worldwide Service Kontrollaufkleber verfügen.
Im Fall von UPS Worldwide Express FreightSM sind normalerweise ein Original und zwei Kopien einer Kundenrechnung nötig, die der Sendung gemeinsam mit der UPS Versanddokumentation beigefügt werden müssen. Wenn mehrere Paletten an den gleichen Empfänger gehen, muss nur die Leitpalette(1) mit einem Versanddokument(2) und drei Kopien der Handelsrechnung(3) versehen werden. Jede weitere Palette muss über einen Adressaufkleber und einen UPS Worldwide Service Kontrollaufkleber verfügen.
Andere Dokumente können je nach Art und Wert der Sendung sowie auf der Grundlage besonderer Regelungen des Bestimmungslands erforderlich sein. Zum Beispiel wird für die Zollabfertigung in einigen Ländern ein Ursprungszeugnis verlangt.
Aufgrund neuer Bestimmungen des US-Bundesgesundheitsamtes (U.S. Food and Drug Administration - FDA) sind zusätzliche Informationen erforderlich, damit Nahrungsmitteleinfuhren vom US-Zoll- und Grenzschutzamt (U.S. Bureau of Customs and Border Protection) und der FDA abgefertigt werden können.
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