Die im Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft geforderten Förmlichkeiten in einer Zollanmeldung machen die Angabe einer Zollnummer für deutsche Wirtschaftsbeteiligte verpflichtend. Die Zollnummer dient der Zollverwaltung als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren.
Ohne diese Zollnummer ist eine Zollabwicklung von Sendungen für gewerblicheEinführer und gewerblicheWarenempfänger nicht mehr möglich. Diese Sendungen bleiben bis zur Vorlage der Zollnummer in einer Verwahrung unter zollamtlicher Überwachung. Wird die Zollnummer nicht innerhalb der Verwahrfrist von 20 Tagen vorgelegt, muss die Lieferung im Zweifelsfall an den Absender zurückgesendet werden.
Benötigen Sie eine Zollnummer, können Sie diese direkt bei dem Informations- und Wissensmanagement Zoll anfordern: Vordruck 0870 der Bundesfinanzverwaltung
Sollten Sie bereits eine Zollnummer beantragt haben, haben diese aber noch nicht erhalten, genügt zunächst der Nachweis, dass eine Zollnummer beantragt wurde.
Hierfür senden Sie bitte eine Scan-Kopie des Antrags per Email an UPS Import Brokerage importde@ups.com oder per Fax an 02241- 491 1294.
Private Einführer sind nicht verpflichtet, in Zollanmeldungen eine Zollnummer anzugeben. Sie sind von dieser Regelung ausgeschlossen.