UPS
Anmelde-EinstellungenProfilKundennummernübersichtRechnungsstellungVerwaltungAdressbuchVerwalten Sie Ihre UPS Kundennummer
Sendung erstellenVersandarchiv anzeigenSendung stornierenEine Rückholung erstellenVersand mit Stapeldatei erstellenEine Importsendung erstellenLaufzeit und Kosten berechnenAbholauftrag erteilenNutzen Sie Internationale ToolsMaterial bestellenUPS Kundennummer beantragenVorgaben festlegen
SendungsverfolgungErfahren Sie mehr über Quantum ViewVerwaltungQuantum View ManageQuantum View DataZugriff auf Flex Global ViewIntegrieren Sie Sendungsverfolgungs - API
Eilige FrachtsendungLuftfrachtSeefrachtZollabfertigungsservices
UPS KundencenterUPS Express-StandorteMail Boxes Etc.
Erste SchritteVersandSendungsverfolgungSendungsempfangRechnung und ZahlungTechnologische Unterstützung
Das neue elektronische Ausfuhrverfahren über ATLAS AES (Automated Export System)
Service Update

Seit dem 1. Juli 2009 gelten neue Regelungen für den Export von Waren 

  • Das elektronische Export-Zollverfahren ist seit dem 1. Juli 2009 für alle Ausfuhren in Drittländer mit einem Warenwert über 1.000 € verpflichtend.

Nutzen Sie das kostenfreie UPS Web-Portal für Ihre Ausfuhranmeldungen


  • Besuchen Sie unser kostenfreies Web-Portal und versenden Sie ganz einfach in Drittländer.

  • Das für Sie bereitgestellte Web-Portal beinhaltet die volle Funktionalität einer zertifizierten Software und bietet mehr Funktionalitäten als das entsprechende von der Zollbehörde angebotene Tool.
 

Willkommen zum AES Web-Portal von UPS

Anforderungen

Zollnummer

Von der Bundeszollverwaltung wird zentral eine 7-stellige Zollnummer mit dem Länderkürzel DE vergeben. Sie wird für Beteiligte vergeben, die an Verfahren mit IT - Unterstützung oder an Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - bzw. der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE - teilnehmen oder  regelmäßig Zollanmeldungen abgeben. Sie wird als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen verwendet, unter dem die Adressdaten des Beteiligten, die ihm erteilten Bewilligungen und die ihm zur Verfügung stehenden Netzanbindungen unter Beachtung des Datenschutzes erfasst werden. Über die Zollnummer haben die Zollbehörden leichteren Zugang zu allen relevanten Informationen.

Keine Verpflichtung zur Angabe der Zollnummer besteht bei:

  • Beteiligten, die nur gelegentlich (nicht mehr als dreimal pro Jahr) Zollanmeldungen abgeben;
  • den von der Post oder Express- und Kurierdiensten für Ihre Kunden abgegebenen Zollanmeldungen (es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt);
  • schriftlichen Zollanmeldungen im Reiseverkehr (es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt).

Die Zollnummer wird auf Antrag kostenlos vom Informations- und Wissensmanagement Zoll vergeben.

Den entsprechenden Antrag  "Beteiligte Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung" (Vordruck 0870) finden Sie auf der aktuellen Internetseite des Zolls

Das Dokument können sie auch hier direkt herunterladen

Mit der Zollnummer erhalten Sie auch eine Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN). Sowohl die BIN als auch die Zollnummer benötigen Sie für spätere Exporte.

Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN)

Die BIN ersetzt beim elektronischen Nachrichtenaustausch mit dem Zoll die handschriftliche Unterschrift. Mit dem Formular BIN-Antrag (Vordruck 0872) wird die Erteilung einer BIN bei der Koordinationsstelle ATLAS (KoSt ATLAS) beantragt.

Optionen für die elektronische Datenübertragung:

Einsatz einer vom Zoll zertifizierten Software für die Erstellung der elektronischen Ausfuhranmeldung (EAD / MRN). Softwareanbieter bzw. Dienstleister bieten unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu einer solchen Software an. Das Spektrum erstreckt sich von kompletten Inhouse - Lösungen bis hin zu einem Online - Zugang über ein Rechenzentrum.

Nutzen Sie für Ihre elektronischen Ausfuhrerklärungen das kostenfreie UPS Web-Portal.

Versand-Serviceleistungen aus einer einzigen Hand - UPS:

Willkommen zum AES Web-Portal von UPS

Für die Teilnahme mit einer eigenen zertifizierten Software im Nachrichtenverkehr mit Atlas ist eine Anmeldung bei der KoSt ATLAS erforderlich.

Nach § 8 a der Zollverordnung bedarf die Teilnahme an einer elektronischen Datenübermittlung der vorherigen Anmeldung. Mit dem Vordruck 0874 erfolgt die Anmeldung bei der KoSt ATLAS zur Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS. Zugleich müssen der KoSt ATLAS die notwendigen Netzanbindungsangaben mit dem Vordruck 0871
mitgeteilt werden.

Das Antragsformular finden Sie hier

Welche Vorteile bietet der Status des zugelassenen Ausführers?

Sie sind unabhängig von den Öffnungszeiten des Zollamtes. Sie können somit Ihre Ausfuhranmeldung (AA) rund um die Uhr senden und erhalten im Gegenzug ebenfalls rund um die Uhr das Ausfuhrbegleitdokument (Überlassung oder ABD). Die Überlassung erhalten Sie im Rahmen Ihrer Bewilligung binnen weniger Minuten nach dem Senden der korrekten Ausfuhranmeldung.

Wir danken Ihnen für das Interesse an der UPS Export-Lösung. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 01805 882 663 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunk ggf. abweichend).

Begriffserläuterungen:

Ausfuhranmeldung

Die Ausfuhranmeldung wird von der zuständigen Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) für Lieferungen in Länder außerhalb der EU (Drittländer) verlangt. Die Ausfuhranmeldung ist gleichzeitig Zollabfertigungspapier für die Exportkontrolle, Anmeldung zur Außenhandelstatistik sowie ggf. über Exemplar 3 auch Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung.

Ausfuhrzollstelle

Die Ausfuhrzollstelle ist die für Ihren Firmensitz zuständige Zollstelle. Aufgabe der Ausfuhrzollstelle ist unter anderem die Annahme Ihrer Ausfuhranmeldung, nach Prüfung aller in der Ausfuhranmeldung enthaltenen Angaben und sonstigen notwendigen Unterlagen. Im Bedarfsfall führt sie Kontrollmaßnahmen durch.

Ausgangszollstelle

Die Ausgangszollstelle ist in der Regel die letzte Zollstelle, bevor die Sendung die Europäische Union verlässt. Sie ist zuständig für die Überwachung und Bestätigung des Austritts und die Übermittlung der Ausgangsbestätigung an die Ausfuhrzollstelle.

Ein- und zweistufige Ausfuhrverfahren

Gemäß Zollkodex Artikel 191 (5) ist die Ausfuhranmeldung bei der Zollstelle abzugeben, die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist oder die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden. Im zweistufigen Verfahren erfolgt die Anmeldung demzufolge bei Ihrer Zollstelle. Die Bearbeitung der Ausgangsformalitäten, Überwachung des Austritts aus der EU, wird hier an der Ausgangszollstelle vorgenommen.

Lt. Zollkodex-DVO Artikel 794 können Waren, die weder Verboten noch Beschränkungen unterliegen und deren Wert pro Sendung und Anmelder 3.000 EUR nicht überschreitet, bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden. Wir sprechen hier von einem so genannten einstufigen Verfahren bei dem die Bearbeitung und die Erledigung der Ausgangsformalitäten, von der gewählten Ausgangszollstelle an der Grenze durchgeführt wird. 

Bei einem einstufigen Verfahren erhalten Sie kein ABD von Ihrer Zollstelle. Dies wird erst nach erfolgter Prüfung durch die Ausgangszollstelle generiert. Bitte übergeben Sie UPS ersatzweise eine Kopie mit der MRN # aus Ihrem System. Aufgrund interner Abläufe bei UPS möchten wir Sie jedoch bitten, grundsätzlich das zweistufige Ausfuhrverfahren zu wählen, da UPS z.B. Sendungen in die Schweiz und nach Norwegen im Standardservice über Zollstellen abfertigt, die nicht den Status einer Ausgangszollstelle haben (sogenannte Binnenzollämter).

Ausfuhrkontrollmeldung

Formalisiertes Ausfuhrpapier zur zollamtlichen Verfahrenserleichterung bei Warenexporten, die nicht unter Genehmigungsvorbehalt stehen (Anlage A7 zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV)). Es tritt an die Stelle der Ausfuhrerklärung und kann von Unternehmen angewendet werden, die von den Oberfinanzdirektionen als vertrauenswürdig angesehen werden und deren Rechnungswesen eine spätere Überprüfung erlaubt, sofern die Überwachung der Ausfuhr nicht beeinträchtigt wird.

Statistische Wertschwelle

In Deutschland richtet sich die Abgabe einer schriftlichen Ausfuhranmeldung nach der "statistische Wertschwelle" von 1.000 EUR.

AES - Automated Export System

Das elektronische Ausfuhrverfahren (für Deutschland ist dies"ATLAS - Ausfuhr") wurde am 01. August 2006 in Deutschland implementiert. Es ersetzt das nicht-elektronische Export-Verfahren. Bis zum 30.06.2009 werden die Exporte aus Deutschland im Paralellbetrieb abgefertigt und danach (ZK-DVO [VO (EWG) Nr. 2454/93]) ist für alle Exporteure in Deutschland das elektronische Verfahren verpflichtend. Der Parallelbetrieb bedeutet, dass sowohl nicht-elektronische, als auch elektronische Ausfuhranmeldungen von der Zollbehörde akzeptiert werden (nur noch bis zum 30.06.2009).

Dez.KP - Dezentraler Kommuniktationspartner

Der Dez.KP hat die Funktion eines "Briefträgers", der den Nachrichtenaustausch mit der Behörde vornimmt. Der Dez.KP ist in Besitz einer Zollnummer und einer BIN. Sie stellt die Zugangsberechtigung zur ATLAS-Software dar, die in den jeweiligen Teilnehmernachrichten angegeben werden muss. Der Dez.KP übernimmt keinerlei rechtliche Verantwortung bei der Erstellung der Nachrichten und taucht auch nicht in den Dokumenten der Behörde auf.

ABD - Ausfuhrbegleitdokument

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ersetzt ab dem 01.07.2009 die derzeitig noch gültige nicht-elektronische Ausfuhranmeldung auf dem Einheitspapier (Formular 0733). Sie erhalten dieses Dokument im PDF - Format per E-Mail zugeschickt, nachdem die Ausfuhranmeldung erfolgreich von Ihrer Zollstelle bearbeitet wurde.

MRN

Die Movement Reference Number (MRN) ist die Registriernummer der Zollbehörde. Anhand dieser Nummer können Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung überwachen. Diese MRN befindet sich auf dem Ausfuhrbegleitdokument, dass Ihnen von Ihrer Zollstelle übermittelt wurde. Sie ist oben rechts als 18-stellige Ziffern- und Buchstabenkette sowie als Barcode abgebildet.

Häufig gestellte Fragen:

Ich möchte eine Sendung mit UPS in ein Land außerhalb der Europäischen Union verschicken. Welche Dokumente muss ich erstellen bzw. dem Zusteller mitgeben?

Grundsätzlich muss jeder Exportsendung eine Handels- oder Proformarechnung beigefügt sein. Die Rechnung muss in dreifacher Ausfertigung und im Original vorliegen.

Bis zum 01.07.2009 muss bei einem Wert über 1.000 € eine Ausfuhranmeldung (Einheitspapier) oder ein Ausfuhrbegleitdokument mit beigefügt werden. Ab dem 01.07.2009 akzeptiert die Zollbehörde nur noch das Ausfuhrbegleitdokument. Je nach Importland und -ware können noch weitere Dokumente erforderlich sein, wie z.B. ein Ursprungszeugnis oder eine Ausfuhrgenehmigung. Nähere Informationen finden Sie hierzu auf der Internetseite der Zollbehörde: www.Zoll.de

Wo finde ich meine Ausfuhrzollstelle?

Sie finden Sie auf der Internetseite der Zollbehörde.
Klicken Sie bitte auf die Postleitzahlenzusammenstellung der Ausfuhrzollstellen.

Wann wird von der Zollbehörde eine Ausfuhranmeldung verlangt?

Bei der Ausfuhr von Gemeinschaftsware, in Länder außerhalb der EU, bei einem Warenwert von mehr als 1.000 €. Bei ausfuhrgenehmigungspflichtiger Ware muss bei jedem Wert gleichzeitig eine Ausfuhranmeldung vorgelegt werden. Sendungen mit einem Wert von mehr als 3.000 €, müssen grundsätzlich bei Ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle zur Ausfuhr angemeldet werden.

Ich habe mehrere Sendungen mit einem Wert unter 1.000 € an den gleichen Kunden. Der Gesamtwert liegt aber über 1.000 €. Was mache ich?

Lt. AWV § 4c (3) ist die Definition einer Ausfuhrsendung die Warenmenge, die ein Ausführer gleichzeitig über dieselbe Ausgangszollstelle für dasselbe Käuferland nach demselben Bestimmungsland ausführt. Dies bedeutet dass alle Sendungen, insofern sie zu dem gleichen Empfänger am selben Tag verschicken werden, zusammengefasst werden müssen. Liegt der Warenwert nach Zusammenfassung über 1.000 EUR muss zudem ein MRN für diese Sendungen erstellt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Pakete als eine Sendung an UPS zu übergeben.

Wann wird keine Ausfuhranmeldung benötigt?

Für Sendungen in EU-Länder ist keine Ausfuhranmeldung vorgesehen. Ausnahme stellen Sendungen in Gebiete dar, in denen die Mehrwertsteuerrichtlinie nicht gilt. Für Gemeinschaftsware unter einem Wert von 1.000 € ist eine Ausfuhranmeldung nicht verpflichtend, ausgenommen hiervon sind Sendungen bei denen eine Ausfuhrgenehmigungspflicht besteht. Hier muss eine Ausfuhranmeldung vorgelegt werden.

Wie werden Exportsendungen unter 1.000 € Von Seiten des Zolls behandelt?

Bei Warensendungen mit einem Wert unter 1.000 EUR besteht die Möglichkeit einer mündlichen Anmeldung. Eine mündliche Zollanmeldung ist eine körperlich geäußerte, ausgesprochene Willenserklärung. Diese Form stellt gegenüber der formgebundenen schriftlichen Anmeldung eine bedeutende Erleichterung für den Anmelder dar. Sie ist allerdings beschränkt auf spezielle Fälle der Zollverfahren. Die mündliche Anmeldung für Ausfuhrverfahren ist im Artikel 226 ZK-DVO dargelegt.

Für die mündliche Anmeldung ist eine Handels- oder Proformarechnung ausreichend.

Kann ich im elektronischen Verfahren eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes beantragen?

JA. Beantragen Sie dies bitte in den Zusätzen zu der Position. Wortlaut "Wir beantragen die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach § 9 Abs. 2 AWV." Letztendlich entscheidet Ihre Zollstelle ob Sie die Waren vorführen müssen oder nicht.

Ich habe Probleme beim Ausfüllen der Ausfuhranmeldung. Wer kann mir helfen?

Alle notwendigen Informationen finden Sie im Merkblatt zum Einheitspapier. Dieses Merkblatt kann kostenfrei über die Internetseite der Zollverwaltung heruntergeladen werden.

Gibt es Fristen für die Beantragung der Zollnummer?

Wir empfehlen Ihnen, sich diese Zollnummer möglichst schnell zu besorgen, da mit langen Wartzeiten zu rechnen ist

Mein Zoll hat gesagt, dass die MRN bei Ausgang der Waren erledigt werden muss? Übernehmen Sie dies?

UPS übernimmt selbstverständlich die Erledigung Ihrer Ausfuhrbegleitdokumente.

Damit es für Sie und UPS in Zukunft einfach ist, eine Zuordnung der MRN zu der Frachtbriefnummer zu machen, wurde eigens hierfür ein Feld in allen Shipping Systemen von UPS integriert. Ab dem 01.01.09 werden Sie einen Hinweis erhalten mit der Bitte, dort Ihre MRN  einzugeben. Wenn Sie keines unserer Shipping System nutzen, möchten wir Sie bitten, die MRN klar und für uns ersichtlich auf der Exportdokumentation zu vermerken. Das Ausfuhrbegleitdokument ist elementar für die Erledigung Ihrer Ausfuhrsendung. Daher bitten wir Sie, UPS immer eine Kopie der Ausfuhranmeldung mitzugeben. Bitte legen Sie das ABD immer auf die Rechnungen und geben beides in die Versandtasche, damit eine einwandfreie Bearbeitung Ihrer Ausfuhranmeldungen erfolgen kann.

Können Sie mir Ihre Ausgangszollstellen mitteilen?

UPS fertigt Ihre Express- und Expedited - Sendungen über die Zollstelle DE007154 Flughafen Köln/Bonn ab. Sollten Sie eine WW Standard Sendung nach Norwegen haben, so ist die Ausgangszollstelle Zollstelle SE060340, Svinesund Tollsted in Schweden. Haben Sie eine WW Standard Sendung in die Schweiz, so ist die Zollstelle DE004055, Weil am Rhein. Für WW Standard Sendungen in die Türkei ist die Ausgangszollstelle DE007154 Flughafen Köln/Bonn. Die Ausgangszollstelle für Express-Frachtsendungen lautet DE007154 Flughafen Köln/Bonn. Bei Standard-Frachtsendungen ist unsere Ausgangszollstelle DE003302 Frankfurt.

Bitte beachten Sie, dass Sendungen im Standardservice in die Schweiz sowie Norwegen nicht im einstufigen Verfahren verschickt werden können. UPS fertigt diese Sendungen über Zollämter ab, die nicht an der Grenze liegen und somit nicht die Funktion einer Ausgangszollstellen wahrnehmen.

Bleibt die Vorausanmeldung mit Ausfuhrkontrollmeldung auch mit Einführung von AES bestehen?

Nein. Die sogenante AKM wird durch den "Vertrauenswürdigen Ausführer" ersetzt und muss neu beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass hier eine Ausfuhr nur im einstufigen Verfahren möglich ist. Da UPS Sendungen im Standardverfahren in die Schweiz und Norwegen nicht über Ausgangszollstelle abgefertigt werden, bitten wir Sie hier eine zweistufiges Verfahren zu eröffnen.

Ich habe eine Schreiben vom meinem HZA erhalten, dass meine Bewilligung als zugelassener Ausführer abgelaufen ist. Was kann ich tun?

Alle zugelassenen Ausführer müssen ihre Bewilligung neu beantragen. Hierfür müssen Sie den Vordruck 0850(IT) ausfüllen und an ihr zuständiges Hauptzollamt zurückschicken.

Die Antragsformulare finden Sie hier

Was sind die Voraussetzungen für den zugelassenen Ausführer?

Die Ausfuhrdaten müssen elektronisch transferiert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zollbehörde

Welche Verkehrszweige an der Grenze muss ich angeben?

Bitte wählen Sie den Verkehrzweig "Inland" 30 für Straßenverkehr. Bei Standard-Sendungen geben Sie bitte den Verkehrszweig "Grenze" 30 und Art 33 sowie das LKW-Herkunftsland Deutschland ein. Bei Express-Sendungen wählen Sie den Verkehrzweig "Flugzeug" 40 sowie das LKW-Herkunftsland Deutschland.

Wo gebe ich Dokumente, wie z.B. eine Handelsrechung ein?

Bitte geben Sie die Dokumente in das Feld "Unterlagen" in der Ausfuhranmeldung ein.

Wie werden Originaldokumente bei UPS bearbeitet?

Damit UPS eine Verbindung zu Ihrer Ausfuhranmeldung herstellen kann, möchten wir Sie bitten, die Dokumente mit der UPS Frachtbrief Nr. und der MRN zu versehen. UPS übernimmt, wie auch jetzt, die Weiterleitung Ihrer Dokumente an die jeweilige Adresse.

Wie erhalte ich den Ausgangsvermerk?

Wenn Sie selbst Teilnehmer bei AES sind, erhalten Sie den Ausgangsvermerk nach erfolgreicher Ausfuhr durch Ihre Zollstelle elektronisch. Ansonsten bitten wir Sie, Ihren Logistik-Partner zu kontaktieren.

Was bedeutet der Übergabevermerk auf dem Ausfuhrbegleitdokument?

Die Übergabefrist auf dem Dokument besagt, dass Sie die Ware nicht vor diesem Datum exportieren dürfen. Es besteht eine generelle Verpflichtung, der Zollstelle Ausfuhren 24 Stunden zuvor zu melden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Zollbehörde

 Seitenanfang
Beispiele anzeigen

Andere UPS Webseiten: