Sehr geehrter Kunde,
als Ihr globaler Dienstleister für Warenbeförderung und verbundene Serviceleistungen möchte Sie UPS heute über einige wichtige Änderungen informieren, die sich auf die Einfuhr bestimmter Nahrungsmittel in die USA beziehen. Grundlage ist der amerikanische Public Health Security and Bioterrorism Preparedness and Response Act 2002. Diese Änderungen gelten ab dem 12. Dezember 2003.
Da sich diese neuen gesetzlichen Regelungen unter Umständen auf Sendungen in die USA auswirken, empfiehlt UPS, dass Sie sich die unten aufgeführte Kurzfassung genau durchlesen, um festzustellen, ob diese Gesetzesänderungen auf Ihre Geschäftstätigkeiten zutreffen oder nicht.
Nach den neuen Verordnungen der U.S. Food and Drug Administration (FDA) werden für Sendungen ausführlichere Informationen gefordert, bevor diese vom Bureau of Customs and Border Protection (CBP, Zoll- und Grenzschutzamt) und der FDA abgefertigt werden können. Um Verzögerungen in der Zollabwicklung und der Zustellung sowie mögliche Bußgelder zu vermeiden, müssen Sie die nachfolgenden Regeln beachten.
Hier nun eine Kurzfassung der neuen gesetzlichen Regelungen:
- US-amerikanische (inländische) und ausländische Betriebsstätten, die Nahrungsmittel für den menschlichen oder tierischen Verzehr in den USA herstellen und verarbeiten, verpacken oder lagern, müssen bei der FDA angemeldet und registriert werden, sofern nach den FDA-Vorschriften für die entsprechende Betriebsstätte keine Ausnahmegenehmigung (Freistellung) vorliegt.
- Ausländische Nahrungsmittelhersteller und Betriebsstätten, die unter diese Vorschriften fallen, müssen eine US-amerikanische Vertretung benennen. Seit dem 12. Dezember 2003 muss die FDA vorab über jeden Versand oder jeden Transport von menschlichen Nahrungsmitteln und Tiernahrung in oder durch die USA informiert werden, es sei denn, die Nahrungsmittel fallen unter eine Ausnahmeregelung.
Die Vorabinformation wird nicht für im Haushalt hergestellte, nicht gewerbsmäßige Nahrungsmittelsendungen erforderlich, die von einer Privatperson an eine Privatperson als Geschenk zum privaten Gebrauch versandt werden. Darüber hinaus ist die Vorabinformation laut derzeitigem FDA-Regeln nicht gefordert, wenn Nahrungsmittel, die in einem Handelsunternehmen gekauft wurden, exportiert oder durch einen privaten Versender für nicht gewerbliche Zwecke zum Export gebracht werden (z.B. von einer Privatperson an eine Privatperson als Geschenk oder für den Haushalt zum privaten Gebrauch). Zusätzlich sind bestimmte Nahrungsmittel, die rückexportiert werden, und Sendungen, die Fleisch, Geflügel und Eierprodukte enthalten und unter die ausgewählte USDA Zuständigkeit fallen, ausgeschlossen. Weitere Ausschlusskriterien finden Sie auf der FDA Webseite unter www.access.fda.gov.
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| FDA-Anmeldung |
Als Exporteur von Nahrungsmitteln in die USA sind Sie verpflichtet, sich bei der FDA zu registrieren, es sei denn, Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Freistellung nach den FDA-Vorschriften. Für die Registrierung wird keine Gebühr erhoben. Einzelpersonen oder Unternehmen können die FDA-Registrierung im Online-Verfahren rund um die Uhr von jedem Ort der Welt über www.fda.gov/furls vornehmen. Nach der Registrierung sendet Ihnen die FDA umgehend eine Bestätigung und Ihre Meldenummer. Falls internationale/ interkontinentale Nahrungsmittelsendungen die USA durchqueren, ist es für den Versender notwendig, sich beim FDA zu registrieren, auch wenn die USA nicht das endgültige Bestimmungsland der Sendung ist.
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| US-amerikanische Vertretung für ausländische Betriebsstätten |
Nach den neuen FDA-Vorschriften müssen ausländische Nahrungsmittelhersteller und Betriebstätten, die durch die neuen Regelungen erfasst werden, eine in den Vereinigten Staaten geschäftsansässige Vertretung benennen. Die US-amerikanische Vertretung tritt lediglich als kommunikative Verbindungsstelle zwischen der FDA und der ausländischen Nahrungsmittel-Betriebsstätte auf. Bei der Anmeldung muss die ausländische Nahrungsmittel-Betriebsstätte Kontaktinformationen über die US-amerikanische Vertretung mit angeben.
UPS kann anhand einer separaten Vereinbarung als US-amerikanische Vertretung für ausländische Nahrungsmittel-Betriebsstätten auftreten, die unter die Neuregelungen fallen. Wenn Sie hierzu weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an Ihren UPS Ansprechpartner in Ihrem Land.
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| Anmeldung (Prior Notice) |
Liegt keine Freistellung oder Ausnahmegenehmigung vor, muss je nach Beförderungsart (zwei Stunden bei Straßenbeförderung, vier Stunden bei Luft- bzw. Überlandbeförderung per Schiene, und acht Stunden bei Seebeförderung) vor Ankunft der Waren (d.h. im Bestimmungsort, in dem die Waren zuerst in den USA ankommen) eine Anmeldung (Prior Notice) eingereicht werden. Diese Anmeldung kann je nach Art der Transaktion und Art des Nahrungsmittelartikels entweder dem U.S. Bureau of Customs and Border Protection (CBP) oder der FDA elektronisch zugestellt werden.
UPS kann der FDA diese Anmeldung in Ihrem Auftrag zustellen. In diesem Fall muss UPS eine separate, elektronische Datei der Anmeldung für jeden Nahrungsmittelartikel einreichen, außer es liegt eine Befreiung vor. Bei der internationalen Paketbeförderung über "UPS Express Plus", "UPS Express" und "UPS Expedited" ist der Prior-Notice-Service bei UPS bereits in der Gebühr für die FDA-Abfertigung enthalten. Diese Abfertigungsgebühr in Höhe von US$20 für die FDA-Anmeldung ist u.U. eine neue Gebühr für bestimmte Nahrungsmittelsendungen, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften keine FDA-Anmeldung benötigten.
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| Auswirkungen der neuen Vorschriften auf das Versandverfahren |
Bei UPS WorldShip v7.0 haben Versender die Möglichkeit, anzugeben, ob die Sendung Nahrungsmittel enthält. Bei der Eingabe wird der Versender auf www.ups.com geleitet, wo er die von der FDA geforderten Informationen zur Abwicklung eingeben kann.
Kunden, die nicht WorldShip nutzen, müssen ,Ausfuhrdokumente' unter ,Allgemeine Informationen' wählen. < http://www.ups.com/content/at/de/resources/prepare/documents/export/index.html
Falls der Versender kein WorldShip-Nutzer ist und keine Vorabbenachrichtigung über die Seite Exportdokumentation gewählt hat, muss die Handelsrechnung folgende Informationen enthalten:
- Name und Adresse des Herstellers
- FDA Registrierungsnummer des Herstellers
- FDA Registrierungsnummer des Versenders
- Bestätigungsnummer der Vorabbenachrichtigung
- Abrufnummer für abgestimmten Tarif
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| Die Beachtung und Einhaltung der Rechtsvorschriften seitens des Versenders ist wichtig. |
Wird die Anmeldefrist oder die Eingabe der FDA Prior Notice-Daten auf den Versanddokumenten (z.B. der Handelsrechnung) versäumt, so kann die Sendung verzögert oder sogar zurückgesandt werden. UPS kann am ausländischen Absendehafen die Annahme von Sendungen verweigern, wenn die Dokumentation unvollständig ist. In den Vereinigten Staaten können die aus dem Ausland importierten Nahrungsmittel im Einfuhrhafen zurück behalten werden, bis die Anmeldung abgeschlossen ist. Nichtbeachtung der FDA-Vorschriften hinsichtlich der Anmeldung und des Vorbescheids können zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Dieses Schreibens gilt lediglich zur Kenntnisnahme. Es stellt keinerlei Rechtsberatung dar und soll nicht als solche verwendet werden. Weitere Informationen über alle Aspekte der neuen FDA-Vorschriften, einschließlich der Informationen, nach denen Sie von der Meldeerfordernis befreit werden oder nicht, erfahren Sie auf der FDA-Website unter http://www.cfsan.fda.gov/~furls/ffrmqa.html
Wir schätzen die Geschäftsbeziehung mit Ihnen und freuen uns auf eine enge Zusammenarbeit bezüglich der neuen gesetzlichen Regelungen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das UPS-Büro in Ihrem Land.
Wir danken Ihnen, dass Sie UPS für Ihre Versandaufgaben nutzen und unterstützen Sie gerne dabei, die beschriebenen Änderungen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Business Development Manager |
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